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Zuschuss für die Sicherheit

Im Alter gut umsorgt

Zuschuss für die Sicherheit

Mit Anti-Rutsch-Beschichtungen können Pflegende zum Beispiel die Duschkabine ihrer Angehörigen sturzsicher machen. Die Beschichtung lässt sich auf Fliesen und in Badewannen, aber auch auf anderen glatten Böden auftragen, erklärt die Deutsche Seniorenliga.Im Vergleich zur klassischen Badewannen-Matte ist die Beschichtung hygienischer und leichter zu reinigen, sie lässt sich zudem ohne Rückstände entfernen und auch für Heimwerker-Muffel leicht auftragen.Ab Pflegegrad 1 können Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen einen Antrag auf Kostenübernahme für die Beschichtung stellen. Die Hersteller der Beschichtungen unterstützen Verbraucher oft dabei, alternativ gibt es den Antrag bei den meisten Pflegekassen online zum Herunterladen.Beim Kauf der Beschichtungen sollten Pflegebedürftige oder Angehörige vor allem auf ein Tüv-Siegel und die sogenannte Rutschklasse achten: Die höchste und damit sicherste Stufe ist C.

Für Pflegebedürftige - Anti-Rutsch-Beschichtung

2512.02.2019 11.00 Uhr

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Glatte Oberflächen, Feuchtigkeit und Seife sorgen für ein hohes Sturzrisiko. Priorau – Wohnen im Grünen FOTO: DJD/SUPERGRIP ANTIRUTSCH

Information zur Pflege

Auf einen Blick: Änderungen seit 1. Januar 2019

- Anhebung des Beitragssatzes für die soziale Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Pflege- und Krankenversicherung auf 4.537,50 Euro monatlich
- Beitrag zur Krankenversicherung sowie Zusatzbeitrag werden wieder je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt
- Genehmigungsfreie Taxifahrten zum Arzt ab Pflegegrad 4 und 5 sowie für Personen mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätseinschränkung
- Genehmigung von stationären statt ambulanter Rehabilitationsaufenthalte für pflegende Angehörige
- Mitaufnahme und Versorgung des Pflegebedürftigen in der Rehabilitationseinrichtung des pflegenden Angehörigen mit Genehmigung der Krankenkasse
- Beschluss von 13.000 neuen Pflegestellen für stationäre Pflegeeinrichtungen

Begutachtung gut vorbereiten

Pflegegradeinschätzung - Betroffene sollten beim Termin nicht allein sein

Welche Leistungen einem im Fall der Pflegebedürftigkeit zustehen, entscheidet die Pflegekasse. Vorher kommt ein Sachverständiger ins Haus, der die Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person begutachtet. „Es ist wichtig, sich gut auf diesen Termin vorzubereiten“, sagt Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen. Sie empfiehlt den Angehörigen, sich schon im Vorfeld über die Bereiche, die bewertet werden, zu informieren. „Die neuen Begutachtungskriterien können online auf den Seiten des Medizinischen Diensts des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen eingesehen werden“, erklärt Hubloher. Wichtig sei, dass der Pflegebedürftige bei dem Termin nicht alleine ist. „Besonders ältere Menschen neigen dazu, sich fitter zu stellen, als sie wirklich sind, weil sie sich schämen“, sagt Hubloher. Deshalb sollte jemand dabei sein, der die Person gut kennt. Außerdem sollte man sich um den Termin für das Gutachten frühzeitig bemühen. „Leistungen werden nur rückwirkend bis zur Antragsstellung erstattet“, sagt Hubloher. Hilfreich sei es auch, medizinische Unterlagen bereitzuhalten.