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Zur Abfederung negativer wirtschaftlicher Folgen

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Zur Abfederung negativer wirtschaftlicher Folgen

In Sachsen-Anhalt ist das zweite Soforthilfe-Programm zur Abfederung negativer wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie angelaufen.Seit 6. April können kleinere Betriebe jetzt auch kurzfristige und zinsgünstige Kredite bei der landeseigenen Investitionsbank beantragen, wie ein Banksprecher auf Anfrage mitteilte. Die entsprechenden Formulare samt Kriterien und Informationen seien online abrufbar. Konkret richtet sich das Angebot an Kleinstunternehmer und Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten. Sie können Darlehen zwischen 10 000 und 150 000 Euro bekommen, für die zwei Jahre lang weder Zinsen noch Tilgungsraten anfallen.Die Laufzeit soll bis zu zehn Jahre betragen. Anders als sonst üblich vergibt die Investitionsbank die Kredite auch ohne Beteiligung der Hausbanken. Die Bank weist jedoch darauf hin, dass Unternehmer nachweisen müssen, dass sie durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind und dass keine laufenden Verbindlichkeiten abgelöst werden können. Zeitnah soll es ein ähnliches Programm für größere Betriebe mit bis zu 500 Beschäftigten geben, wie Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) zuletzt angekündigt hatte.Bereits seit Anfang April zahlt Sachsen-Anhalt aus einem Bund-Land-Topf Zuschüsse an Soloselbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte sowie Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten aus, die durch die Corona-Pandemie ihre laufenden Kosten nicht finanzieren können. Bis vor kurzem stellte gut jedes vierte von der Betriebsgröße her in Frage kommende Unternehmen im Land einen entsprechenden Antrag. dpa 

SOFORTHILFE: Betriebe in Sachsen-Anhalt können kurzfristige Corona-Kredite beantragen.

15.04.2020 08.00 Uhr

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Zur Abfederung der negativen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie können Unternehmen in Sachsen-Anhalt jetzt Soforthilfe beantragen. FOTO: ALEXASFOTOS/PIXABAY