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Nie mehr allein im Alter

Im Alter gut umsorgt

Nie mehr allein im Alter

Geselligkeit wird in Seniorenresidenzen großgeschrieben. Zugleich findet jeder das Maß an Individualität und Privatsphäre, das er sich wünscht. FOTO: DJD/ROSENHOF SENIORENWOHNANLAGEN

Die Kinder haben ihr eigenes Leben, das Haus oder die Wohnung ist zu groß, und die Zipperlein nehmen zu – was nun? Viele machen sich Gedanken darüber, wo sie im Ruhestand leben möchten und wägen ihre Bedürfnisse von Sicherheit und Freiheit, Gemeinschaft und Individualität gegeneinander ab. Die Entscheidung fällt schwer und wird hinausgezögert – manchmal solange, bis nur noch Betreuung zu Hause bleibt. Leider geht damit oft Vereinsamung einher, denn die Gemeinschaft mit anderen Menschen fehlt. Abhilfe schaffen können neue Wohnformen wie Seniorenquartiere, Alters-Wohngemeinschaften und Seniorenhausgemeinschaften. Allerdings muss man sich hier im Klaren sein, dass diese Wohnformen ganz unterschiedliche Schwerpunkte setzen und nicht alle Bedürfnisse gleichzeitig abdecken. Alles aus einer Hand Alles aus einer Hand erhält man in modernen Seniorenresidenzen. Hier ist das Angebot an Service- und Pflegeleistungen umfassend, sodass sich die Bewohner ganz individuell entscheiden können, welche Bereiche ihnen am wichtigsten sind. Eine eigene Wohnung gewährleistet hier Privatsphäre und individuelle Entfaltungsmöglichkeiten. Gleichzeitig kann sich jeder so viel am Gemeinschaftsleben beteiligen, wie er selbst möchte. Ein sicheres Gefühl vermittelt der hauseigene Pflegedienst, der bis zum höchsten Pflegegrad ins Appartement kommt. Ob Gastronomie, Betreuung, Pflege, Seelsorge, Kultur, Sport oder Reinigung – alle Abteilungen sind eng miteinander verzahnt, sodass man jederzeit auf die persönlichen Belange der Bewohner eingehen kann.

Wohnen: Seniorenresidenzen bieten Privatheit, Geselligkeit und einen Rundum-Service

19.11.2018 15.00 Uhr

Für die Patienten verfügung Zeit nehmen

Tipp: Nicht einfach ankreuzen – Willensäußerung muss eindeutig sein

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Eine Patientenverfügung zu erstellen, bedarf gründlicher Vorüberlegungen. FOTO: MZ-ARCHIV/DPA

Bei einer Patientenverfügung sollten Verbraucher sich nicht blind auf schnell angekreuzte Vordrucke verlassen. Hier besteht die Gefahr, dass sie nicht als eindeutige Willensäußerung anerkannt werden, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einem Ratgeberbuch. Um seinen Willen wirkungsvoll in einer Patientenverfügung zu regeln, sollten sich Patienten intensiv mit dem Thema beschäftigen. Dazu sollten sie sich zum Beispiel Gedanken darüber machen, ob sie von einem Arzt über die Diagnose einer lebensbedrohlichen Krankheit aufgeklärt werden wollen. Auch die Frage, ob und wann lebensverlängernde Maßnahmen genutzt werden können, spielt eine wichtige Rolle. Die Fragen müssten nicht sofort abschließend beantwortet werden. Steht ein medizinischer Eingriff bevor, kann die Patientenverfügung unter Umständen auch noch einmal angepasst werden.

Tipp für pflegende Rentner

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Wer Angehörige ab Pflegegrad zwei zu Hause pflegt, bekommt dafür einen kleinen Zuschlag für die spätere Rente. Für pflegende Rentner werden dagegen keine Rentenbeiträge mehr bezahlt. Wollen Pflegende in Altersrente gehen, sollten sie statt einer Vollrente eine Teilrente von 99 Prozent beantragen, rät die Stiftung Warentest („Finanztest“-Ausgabe 12/2018). So hätten sie kaum Abzüge bei der Rentenzahlung, bekämen aber die vollen Pflege-Rentenpunkte weiter gutgeschrieben. FOTO: DPA