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Wenn der Sterbefall eintritt - was tun?

Abschied nehmen - Weißenfels, Zeitz

Wenn der Sterbefall eintritt - was tun?

Was ist im Todesfall zu tun. Nachfolgend eine ausführliche Übersicht. Denn auch im Sterbefall muss alles geregelt sein. Erste Schritte • Rufen Sie den Hausarzt oder zuletzt behandelnden Arzt, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Bei Sterbefällen im Krankenhaus oder Pflegeheim wird dies in der Regel von der jeweiligen Institution übernommen.• Lassen Sie vom Arzt die Todesbescheinigung ausstellen. Sie enthält Todesursache und Todeszeitpunkt und ist für die Sterbeurkunde (Standesamt, s.u.) notwendig.• Falls eine Trauerverfügung oder ein letzter Wille vorhanden ist, handeln Sie dementsprechend.• Bei Körper- oder Organspende ist die zuständige Stelle oder das Krankenhaus sofort zu benachrichtigen (darum kann auch der Arzt gebeten werden).• Setzen Sie sich mit einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl in Verbindung und melden Sie den Todesfall. In Deutschland kann der Tote je nach Bundesland nur gewisse Zeit in einem Privathaushalt verbleiben, danach muss er von einem Bestattungsunternehmen hygienisch versorgt werden. • Stellen Sie wichtige Unterlagen für den Bestatter zusammen. • Benachrichtigen Sie engste Angehörige und Freunde.Unterlagen, die Sie benötigen:- Familienstammbuch - Chipkarte der Krankenkasse- Rentennummern- Sterbegeldversicherung, falls vorhanden- Bestattungsvorsorgevertrag, falls vorh.- bei Verheirateten: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde- bei Geschiedenen: Scheidungsurteil, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde- bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners,- bei Ledigen: Geburtsurkunde- Totenschein- Personalausweis des/der VerstorbenenAbschiednehmenÜberstürzen Sie nichts und nutzen Sie die Zeit nach dem Arztbesuch bis zum Eintreffen des Bestattungsunternehmens als intensive und wichtige Phase des Abschiednehmens. Früher war es üblich, sich drei Tage von einem Verstorbenen zu verabschieden – ein bedeutendes Ritual, für das der Gesetzgeber heute je nach Bundesland maximal 48 Stunden gewährt. Allerdings kann beim Ordnungsamt ein Antrag gestellt werden, die Aufbahrungsfrist zu Hause zu verlängern – dies ist bis maximal 96 Stunden möglich. Dann wird der Verstorbene in das Beerdigungsinstitut gebracht, wo der Bestatter ihn für die Trauerfeierlichkeiten vorbereitet.An den folgenden TagenSpätestens am nächsten Werktag sollten Sie den Todesfall durch Vorlage der Todesbescheinigung bei dem Standesamt melden, in dessen Bezirk Ihr Angehöriger verstorben ist. Gleichzeitig beantragen Sie die Sterbeurkunde. Sind Sie nach einem Todesfall im Besitz eines Testaments des Verstorbenen, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich beim Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen abzugeben. Dann sollten Sie in den Unterlagen suchen, ob der Verstorbene zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge getroffen hat. Meist wird eine solche Bestattungsvorsorge bei einem Bestattungsinstitut hinterlegt, von dem er sich wünscht, dass es seine Beisetzung durchführt.Besprechen Sie mit dem Bestatter folgende Punkte- Bestattungsart und Ausstattung (Totenkleidung, Sarg/Urne etc.)- Inhalt und Art der Trauerfeier- Dekoration von Trauerhalle und Beisetzungsort- Trauerrede und Termin für ein Trauergespräch (Pfarrer oder Trauerredner)- Formalitäten wie Behördengänge und Terminabstimmungen- Organisation der Überführung, der Aufbahrung und der feierlichen Beisetzung- Schaltung einer Traueranzeige - Druck und Versand von Trauerkarten- Hilfe bei der Auswahl und Pflege eines Grabes- Begleitung bei der Trauerbewältigung• Legen Sie in Absprache mit der Friedhofsverwaltung und der ggf. zuständigen kirchlichen Gemeinde den Termin für die Trauerfeier und Bestattung fest.• Erwerben bzw. verlängern Sie die Grabnutzungsrechte beim Friedhofsträger.Was nach der Bestattung zu tun ist• Erstellen Sie eine Danksagungsanzeige in der Zeitung oder Danksagungskarten. Machen Sie Finanzansprüche gegenüber Versicherungen, Krankenkasse, Firma oder Behörden geltend.• Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten bestehen eventuell Rentenansprüche gegenüber der betrieblichen Unfallversicherung oder der Berufsgenossenschaft - eine entsprechende Meldung erfolgt durch den Arbeitgeber.• Falls der Verstorbene Kinder hat, beantragen Sie eventuell Halbwaisenrente.• Beantragen Sie Witwen- bzw. Witwerrente.

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03.09.201915.00 Uhr

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