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Was kann man in der Steuererklärung angeben?

CORONA-KRISE: Kita und Schule zu? Diese Kosten kann man absetzen

Was kann man in der Steuererklärung angeben?

Wegen des sich ausbreitenden Coronavirus sind für mehrere Wochen die Schulen und Kindertageseinrichtungen geschlossen. Viele Arbeitnehmer wechseln daher ins Home-Office. Wer allerdings nicht von zu Hause aus arbeiten kann und wessen Beruf auch nicht als systemrelevant gilt, muss eine alternative Betreuung organisieren und eventuell bezahlen. Die Kosten für einen Babysitter können Eltern in der Steuererklärung angegeben werden. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) – Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein – in einer aktuellen Mitteilung hin. Wichtig ist dabei jedoch, so die VLH, dass eine Rechnung über die Kosten der Kinderbetreuung vorliegt und diese per Überweisung beglichen wird. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.Übrigens: Hüten Verwandte das Kind, können die Eltern auch deren Fahrtkostenerstattung von der Steuer absetzen. Insgesamt bis zu 4.000 Euro pro Jahr und Kind können Sorgeberechtigte als Betreuungskosten von der Steuer absetzen. Bestimmte Kosten wie Essensgeld sind allerdings ausgenommen, deshalb sollte man bei der Rechnung darauf achten, dass die einzelnen Posten extra ausgewiesen sind. VLH   

Guter Rat - Recht und Steuern

CORONA-KRISE: Kita und Schule zu? Diese Kosten kann man absetzen

17.04.2020 08.00 Uhr

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