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Was angeben in der Steuererklärung?

Guter Rat – Recht, Steuern und Finanzen

Was angeben in der Steuererklärung?

Wegen des sich ausbreitenden Coronavirus sind für mehrere Wochen die Schulen und Kindertageseinrichtungen geschlossen. Viele Arbeitnehmer wechseln daher ins Home-Office. Wer allerdings nicht von zu Hause aus arbeiten kann und wessen Beruf auch nicht als systemrelevant gilt, muss eine alternative Betreuung organisieren und eventuell bezahlen. Die Kosten für einen Babysitter können Eltern in der Steuererklärung angegeben werden. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) – Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein – in einer aktuellen Mitteilung hin. Wichtig ist dabei jedoch, so die VLH, dass eine Rechnung über die Kosten der Kinderbetreuung vorliegt und diese per Überweisung beglichen wird. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.Übrigens: Hüten Verwandte das Kind, können die Eltern die Fahrtkostenerstattung von der Steuer absetzen. Das funktioniert folgendermaßen: Die Eltern erstatten der Betreuungsperson die Fahrtkosten und geben die entsprechende Summe dann in der eigenen Steuererklärung an. 30 Cent pro gefahrenem Kilometer sind dabei durchaus angemessen. Die Betreuungsperson selbst muss die Erstattung der Fahrtkosten nicht versteuern.Bis zu 4.000 Euro pro Jahr und Kind können Sorgeberechtigte als Betreuungskosten von der Steuer absetzen. Bestimmte Kosten wie Essensgeld sind allerdings ausgenommen, deshalb sollte man bei der Rechnung darauf achten, dass die einzelnen Posten extra ausgewiesen sind.Auch interessant: Der Arbeitgeber kann für die Betreuung der Kinder zahlen, egal wie hoch die Kosten dafür sind. Für die Eltern ist das steuer- und abgabenfrei. Wichtig dabei ist, dass das Kind noch nicht zur Schule geht und auch nicht zu Hause betreut wird. Außerdem muss der Zuschuss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden. VLH  

Corona-Krise - Kita geschlossen, Schule zu? Diese Kinderbetreuungskosten kann man absetzen

17.04.2020  14.00 Uhr

Was angeben in der Steuererklärung?-2
Die aktuelle Corona-Lage kann Auswirkungen auf die nächste Steuererklärung haben. FOTO: R. SCOTT / PIXABAY