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Faire Beratung durch Versicherungsmakler

VERSICHERUNG - Kunden profitieren aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften

Faire Beratung durch Versicherungsmakler

Viele Versicherungskunden kennen das Problem: Sie haben online eine Versicherung abgeschlossen und freuen sich über den günstigen Preis. Dann erleiden sie einen Schadensfall, wofür das Versicherungsunternehmen nicht aufkommt. Denn bei Abschluss der Versicherung wurden die falschen Konditionen ausgewählt. In diesem Moment kommt der Versicherungsmakler ins Spiel.Ein klassischer Versicherungsvermittler ist für eine Versicherungsgesellschaft tätig und vermittelt das Versicherungsgeschäft dieser einen Gesellschaft an seine Kunden. Der Vermittler hat demnach eine Verpflichtung gegenüber seiner Versicherungsgesellschaft. Im Gegensatz dazu ist ein Versicherungsmakler nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern vertritt die Interessen seiner Mandanten. Der Versicherungsmakler ist also unabhängig und vermittelt zwischen seinen Kunden und verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Er hat keine feste Bindung an ein Versicherungsunternehmen und kann somit als objektiver Vermittler das ideale Angebot für seine Kunden finden. So wie der unabhängige Versicherungsdienst UVD24.Versicherungsmakler bietet viele VorteileDie Mitarbeiter von UVD24 haben einen engen Kontakt zu ihren Kunden und finden so den passenden Lösungsweg schnell und unkompliziert. Dabei suchen sie aus 100 Versicherungsgesellschaften das Angebot mit den besten Konditionen. Und der Erfolgt gibt ihnen recht: Bereits seit der Wende können sie sich am Markt behaupten. „Zunächst waren wir als Vertreter verschiedener Gesellschaften tätig, bis wir uns 2015 als unabhängige Berater zusammengeschlossen haben“, erklärt Olaf Klinger.Liane Köhler fügt hinzu: „Wir möchten das beste Angebot für den Kunden finden und nicht eine bestimmte Quote für eine Versicherungsgesellschaft erfüllen. Das ist nicht mehr zeitgemäß.“ Gemeinsam betreiben sie die Filiale in Merseburg, während André Schmidt für UVD24 in der Filiale in Magdeburg tätig ist. Darüber hinaus arbeiten sie mit diversen freien Mitarbeitern zusammen. Zu ihren Mandanten gehören sowohl private als auch gewerbliche Kunden, von denen einige auch außerhalb von Sachsen-Anhalt kommen. Dazu gehören hauptsächlich Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, produzierende Betriebe, beratende Berufe sowie Ärzte.„Wir sind an führende Maklerpools gekoppelt. Die Kunden profitieren dadurch von ausgehandelten Rahmenverträgen, die teilweise günstiger sind als wenn sie den Vertrag direkt bei einer Versicherungsgesellschaft abschließen würden“, erklärt Schmidt. Dabei finden die Mitarbeiter von UVD24 für jedes Budget das beste Angebot. Denn sie beraten umfassend und individuell und nutzen ihre über 20 Jahre lange Erfahrung. Neben der Vermittlung von Versicherungsverträgen kümmern sie die Mitarbeiter auch um die Regulierung im Schadensfall.Um bei den Verträgen auch nach Abschluss flexibel zu sein, haben Sachversicherungen (wie zum Beispiel Haftpflicht-, Hausrat-, Gebäude,- Rechtsschutzversicherungen), die vom Makler vermittelt werden, jeweils eine Laufzeit von einem Jahr. So können die Mitarbeiter von UVD24 flexibel auf allgemeine Beitragsanpassungen reagieren und auch aktuelle Produkte in ihre Beratung einbeziehen. Um immer auf den neusten Stand zu bleiben und den Kunden die optimalen Konditionen anzubieten, besuchen die Mitarbeiter regelmäßig Messen, um sich zu informieren. nenya      

Guter Rat - Recht und Steuern

VERSICHERUNG - Kunden profitieren aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften

22.11.2019 10.00 Uhr

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Olaf Klinger, Liane Köhler und André Schmidt mit Hündin Amy vor der Filiale in Merseburg. FOTO: N. KIRBACH

Einsatzeines Erblassers

Oftmals ist es bei Erbfällen notwendig, eine Regelung zu treffen, bei der sich der Erblasser ganz sicher ist, dass auch nach seinem Tod sein Wille nach seinen Vorgaben erfüllt wird. In der Praxis gibt es aber noch immer Irritationen und die Stellung des Testamentsvollstreckers (TVer) wird oft falsch eingeschätzt oder unterschätzt. Darauf weist Rechtsanwalt Hartmut Lasse aus Querfurt hin. Dabei ist die Testamentsvollstreckung für die strickte Erfüllung des Erblasserwillens unverzichtbar. Wenn sinnvoll, sollte der Erblasser in seinem Testament einen TVer selbst benennen, so Lasse. Dabei kann er aber auch anordnen, dass das Gericht einen solchen bestimmt. Der Vorteil bei der Benennung: Er hat ein gutes Vertrauensverhältnis zu der Person. Immerhin soll sie seinen letzten Willen nach seinem Tod umsetzen und das vielleicht auch gegen den Willen der Erben. Es kann eine Person aus dem Kreis der Familie sein, aber auch eine fachlich versierte Person (Rechtsanwalt/Steuerberater usw.).

Die Erben können selbst nicht über den Nachlass oder ihren Erbteil verfügen, das darf allein der TVer. Damit kann z. B. der Nachlass zugunsten des Erben vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt werden. Der Einsatz eines TVer ist beispielsweise bei der Streitvermeidung hilfreich.