Weißenfels ANZEIGE

Überbrückungshilfe nutzen

IHK-INFO: Förderpaket für Firmen und Selbstständige

Überbrückungshilfe nutzen

Nach den sogenannten November- bzw. Dezemberhilfen ist im Februar dieses Jahres die Überbrückungshilfe III angelaufen. Damit lassen sich mit Wirkung bis zum 30. Juni unter anderem auch Werbungs- und Marketingmaßnahmen mit staatlicher Unterstützung finanzieren. Wie die Hilfe aussieht, darüber informiert die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK). Die November- und Dezemberhilfen erhalten Unternehmen, Selbstständige und Vereine, die von den Schließungen seit 2. November letzten Jahres betroffen waren. Für sie gibt es Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des im Vergleichszeitraum 2019 erzielten Durchschnittsumsatzes. Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen in Abhängigkeit von den monatlichen Umsatzeinbrüchen zwischen November 2020 und Juni 2021 nicht zurückzuzahlende Zuschüsse in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten. Soloselbstständige mit nur geringen Fixkosten können eine Neustarthilfe beantragen.

Zuschuss als Ausgleich für Umsatzeinbruch

Unternehmen, Selbstständige der Freien Berufe und Soloselbstständige, die im Förderzeitraum von November 2020 bis Juni 2021 einen coronabedingten Umsatzeinbruch pro Monat von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat erlitten haben, können die Hilfe beantragen. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Der Antrag auf Überbrückungshilfe III bzw. November- und Dezemberhilfe ist zwingend durch einen qualifizierten Dritten, zum Beispiel einen Steuerberater, zu stellen und von diesem über eine digitale Schnittstelle bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Auf diese Weise soll Missbrauch vermieden und eine möglichst schnelle Bewilligung erreicht werden. Die Anträge von Soloselbstständigen auf Neustarthilfen – sie sind derzeit nur über ein ELSTER-Zertifikat zu stellen – sollen auch über die Steuerberater gestellt werden können.

Infos u.a. auf dem IHK-Infoportal: www.halle.ihk.de/coronavirus