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Strom aus der Region

Trends im Fokus

Strom aus der Region

Der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland geht Dank des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) voran: Seit dem 1. Januar 2019 ermöglicht das neue Regionalnachweisregister ermöglicht die Ausstellung von Regionalnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien. Hieraus geht also hervor, in welcher EEG-Anlage eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Damit können Endkunden sehen, dass dieser Strom in ihrer Region erzeugt wurde – beispielsweise vom Windrad nebenan. Fährt beispielsweise eine Stromkundin jeden Morgen auf dem Weg zur Arbeit an einem Windpark vorbei, kann sie sich den in dieser Anlage produzierten und von der EEG-Umlage finanzierten Strom von ihrem Lieferanten zuordnen zu lassen. Wegen des EEG-Umlageverfahrens ist eine solche konkrete Zuordnung des mit der EEG-Umlage finanzierten Stroms bislang nicht möglich: Geförderter Strom gehört allen Stromkunden gemeinsam!Durch das Regionalnachweissystem stellt das Umweltbundesamt sicher, dass die regionale Eigenschaft einer aus erneuerbaren Energien erzeugten Kilowattstunde Strom nur einmal verkauft wird. Anlagenbetreiber können sich nun Regionalnachweise ausstellen lassen und diese mit dem Strom an Elektrizitätsversorger übertragen. Diese können damit die regionale Eigenschaft des EEG-Stroms in der Stromkennzeichnung ausweisen. Durch Zahlung der EEG-Umlage, mit der die Förderung von Anlagen zur Erzeugung von Strom beispielsweise aus Sonne, Wind und Wasser finanziert wird, haben Stromverbraucher Anteil an der Energiewende. nenya/Umweltbundesamt

28.02.2019 13.00 Uhr

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Foto:Cello Armstrong/Fotolia