Eisleben ANZEIGE

STEUERTIPP: Solizuschlagentfällt

SPARPOTENZIAL: Ein Mehr auf dem Lohnzettel

STEUERTIPP: Solizuschlagentfällt

Familien profitieren besonders. FOTO: 460273/PIXABAY.COM

Seit dem 1. Januar 2021 ist der Solidaritätszuschlag für den Großteil der Steuerzahler Vergangenheit. Fünfeinhalb Prozent auf die Einkommensteuer stehen am Monatsende bei vielen auf dem Lohnzettel nun mehr drauf, denen der Soli vorher abgezwackt wurde. Die Kosten der deutschen Einheit wurden über 25 Jahre von der Mehrheit der Steuerzahler getragen. Auch wenn der Soli im Allgemeinen viele Steuerpflichtige betraf, von dem Mehr auf dem Gehaltskonto profitieren Familien natürlich besonders. Nur den richtig gut verdienenden Familien mit einem Einkommen über 151.000 Euro bleibt der Soli weiterhin zum Teil oder ganz erhalten.

Tipps zur Steuerklassenwahl

STEUERN: Merkblatt des Bundesfinanzministeriums informiert

In einem aktualisierten Merkblatt hat das Bundesfinanzministerium (BMF) dargestellt, welche Besonderheiten bei der Wahl der Lohnsteuerklassen gelten. Darüber informiert die MTG Steuerberatungsgesellschaft in Hettstedt. Die Aussagen des Merkblattes richten sich an Ehegatten und Lebenspartner, die beide Arbeitslohn beziehen.

Den Lohnsteuereinbehalt optimieren

Die Steuerklassenkombination III/V führt zu einem optimalen Lohnsteuereinbehalt, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte bzw. Lebenspartner ca. 60 % und der in Steuerklasse V eingestufte Partner ca. 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Bei dieser Steuerklassenkombination ist die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung aber generell verpflichtend.

Alternativ besteht die Möglichkeit, sich für die Steuerklassenkombination IV/IV zu entscheiden, so dass der hohe Steuerabzug des Geringerverdienenden in Steuerklasse V vermieden wird. In diesem Fall entfällt jedoch für den besser verdienenden Partner auch die günstigere Steuerklasse III.

Ehegatten bzw. Lebenspartner können als weitere Möglichkeit das Faktorverfahren beantragen, bei dem das Finanzamt die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem steuerminderndem Multiplikator (sog. Faktor) einträgt.

Die Eintragung eines Faktors bewirkt, dass die Lohnsteuerlast nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne auf die Partner verteilt wird. Dieses Verfahren ist für Paare mit einem großen Gehaltsunterschied interessant. Die hohe Lohnsteuerlast in Steuerklasse V wird für den geringer verdienenden Partner vermieden, so dass er einen höheren Nettolohn erhält.

Bei Unsicherheit Steuerfachleute fragen

Ehegatten und Lebenspartner sollten beachten, dass sich ein Steuerklassenwechsel auch auf die Höhe von Entgelt- bzw. Lohnersatzleistungen auswirken kann (z.B. Kurzarbeitergeld, Elterngeld). Daher empfiehlt das BMF, sich vor einem Wechsel der Steuerklasse beim zuständigen Sozialleistungsträger bzw. Arbeitgeber, oder auch bei seinem örtlichen Steuerberatungsbüro über die Folgen zu informieren.

FINANZTIPP: Frist für Baukindergeld wird verlängert

STEUERTIPP: Solizuschlagentfällt-2
FOTO: DPA

Eine gute Nachricht für Familien, die Wohneigentum erwerben wollen: Der Förderzeitraum für Baukindergeld wurde verlängert. Noch bis zum 31. März 2021 können sich bau- und kaufwillige Familien ihren Anspruch sichern. Spätestens an diesem Stichtag müssen sie den notariell beglaubigten Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben. Ist dies der Fall, können sie den Förderantrag bis Ende 2023 online über das KfW-Zuschussportal stellen. Durch die Corona-Krise haben sich viele Bau- und Kaufvorhaben verzögert, da Besichtigungen ausfielen, Finanzierungsberatungen verschoben wurden oder sich die Bearbeitung der Baugenehmigungen hinzog. „Das Baukindergeld ist für viele Familien ein wichtiger Baustein ihrer Immobilienfinanzierung“, sagt Eva Grunwald, Leiterin Baufinanzierung bei der Postbank. Der Staat fördert Familien über zehn Jahre mit bis zu 12.000 Euro für jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat. Dieser Zuschuss kann den finanziellen Spielraum erweitern, zumal Baukindergeld von einigen Banken wie Eigenkapital behandelt wird. Je mehr Eigenkapital ein Kreditnehmer einbringt, desto günstiger die Konditionen für seine Immobilienfinanzierung.

HINWEIS: Wer die Steuerklasse wechseln oder das Faktorverfahren in Anspruch beanspruchen möchte (das ist für das Kalenderjahr 2021 spätestens bis zum 30. November 2021 möglich), muss sich an sein aktuelles Wohnsitzfinanzamt wenden. Das Merkblatt enthält Tabellen mit gestaffelten Arbeitslöhnen, aus denen Ehegatten und Lebenspartner die für sich beste Kombination ablesen können. Oder sie fragen ihren Steuerberater.