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Steueränderungen im Jahr 2020

Guter Rat – Recht, Steuern und Finanzen

Steueränderungen im Jahr 2020

Das Jahr 2020 bringt Steueränderungen, teilt die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt mit. Ausgewählte Änderungen auf einen Blick:Änderungen für Private und ArbeitnehmerErhöhung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen: Ab dem Jahr 2020 erhöhen sich die Verpflegungspauschalen bei 24-stündiger Abwesenheit von 24 Euro auf 28 Euro. Bei mehr als achtstündiger Abwesenheit sowie am An- und Abreisetag von mehrtägigen Abwesenheiten erhöht sie sich von 12 Euro auf 14 Euro. Ferner wurde ein neuer Pauschbetrag für Berufskraftfahrer eingeführt. Mehraufwendungen, die Mitarbeitern bei einer mehrtägigen beruflichen Tätigkeit entstehen, wenn sie im Kraftfahrzeug des Arbeitgebers übernachten, werden mit 8 Euro pro Kalendertag abgegolten.Neue Pauschalbesteuerung für Jobtickets: Arbeitgeber können mit Arbeitnehmern eine Gehaltsumwandlung von laufendem Gehalt in das Gehaltsextra „Jobticket“ vereinbaren und dürfen dafür die Steuer mit pauschal 25 Prozent übernehmen. Dies gilt für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr. Damit sind diese Bezüge sozialversicherungsfrei.Vorgesehen – erweiterte Steuerbefreiung für Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers: Sie soll der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern dienen. Auch eine Förderung von Sprach- und Computerkursen durch den Arbeitgeber wird nun anerkannt, obwohl die geförderten Kurse nicht unbedingt arbeitsplatzbezogen sind.Neuregelung der 44-Euro-Freigrenze: Gutscheine und Geldkarten bleiben nur noch dann steuerlich unberücksichtigt, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und die Karten keine Barzahlung- oder Wandlungsfunktion in Geld haben. Sie dürfen ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen.Erhöhung der Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung: Der Förderhöchstbetrag je Arbeitnehmer und Jahr beträgt nun 600 Euro. Bis zu diesem Betrag sind die Leistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei.Förderung der E-Mobilität: Die Förderung von bestimmten Elektrofahrzeugen ist erweitert worden. So sind Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder im Jahr der Anschaffung durch eine Sonderabschreibung (zusätzlich zur regulären Abschreibung) in Höhe von 50 Prozent der Anschaffungskosten begünstigt. Zusätzlich gibt es jetzt eine neue Möglichkeit zur Pauschalierung der Lohnsteuer, wenn einem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt ein betriebliches Fahrrad übereignet wird. Werden Elektrofahrzeuge als Dienstwagen genutzt, gibt es eine weitere Vergünstigung durch Herabsetzung der Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Privatnutzung auf ein Viertel ihrer Anschaffungskosten. Der Bruttolistenpreis darf höchstens 40.000 Euro betragen.Steuerliche Änderungen für Unternehmen Anhebung der Kleinunternehmergrenze: Die Kleinunternehmergrenze befreit kleine Unternehmen von der Umsatzsteuer und damit auch von der Verpflichtung, monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt abzugeben. Die Umsatzgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, sind nunmehr von 17.500 Euro Umsatz im vergangenen Jahr auf unter 22.000 Euro angehoben worden.Verlängerung der Frist zur Aufrüstung elektronischer Kassen: Das Bundesfinanzministerium hat die Frist zur Aufrüstung elektronischer Kassen bis zum 30. September 2020 verlängert. Es wird nicht beanstandet, wenn die elektronischen Aufzeichnungssysteme bis zum 30. September 2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, sofern dies bis dahin technisch nicht möglich ist.Steuerlichen Rat einholen Es empfiehlt sich, qualifizierten steuerlichen Rat einzuholen und einen Steuerberater heranzuziehen. Orientierung bei der Suche nach dem Fachmann bietet der bundesweite Steuerberater-Suchdienst der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt unter der Adresse www.stbk-sachsen-anhalt.de 

STEUERN: Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt informiert über Neuerungen

23.01.2020 12.00 Uhr

Steueränderungen im Jahr 2020-2
Auf Wegen durch den Steuerdschungel hilft ein Steuerberater weiter. FOTO: WILFRIED POHNKE/PIXABAY.COM

FINANZTIPP: Betrügerische Inkasso-Unternehmen sorgen immer wieder für Ärger bei Verbrauchern. Für einen angeblich geschlossenen Vertrag werden einige hundert Euro fällig, zahlbar innerhalb kurzer Zeit und oft auf ein ausländisches Konto. Solche Forderungen sind nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz häufig haltlos. Derzeit landen nach Angaben der Verbraucherschützer viele Schreiben dubioser Inkasso-Unternehmen in den Briefkästen argloser Verbraucher, die Forderungen aus angeblich am Telefon abgeschlossenen Glücksspielverträgen eintreiben wollen. Die Betroffenen haben aber in der Regel keinen derartigen Vertrag abgeschlossen. Entsprechende Forderungen sollten daher keinesfalls einfach bezahlt werden. Denn Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen können seit dem Jahr 2013 nur noch in Textform – also schriftlich – abgeschlossen werden. dpa