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Steuern 2018: Änderungen bei Grundfreibetrag, Sozialversicherung und mehr sorgen für höheres Nettogehalt

Guter Rat - Recht, Steuern und Finanzen

Steuern 2018: Änderungen bei Grundfreibetrag, Sozialversicherung und mehr sorgen für höheres Nettogehalt

Der Blick auf die nächste Lohnabrechnung wird Arbeitnehmer freuen. Denn 2018 steigt bei allen das Nettogehalt. Vor allem die Mitte wird entlastet: Bei Monatsgehältern zwischen 3.000 und um die 6.000 Euro brutto ist die Entlastung am meisten spürbar und liegt zwischen 126 und 249 Euro im Jahr. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip stellt einige Neuerungen vor.Höherer Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag steigt um 180 Euro auf 9.000 Euro. Bis zu diesem Betrag gehen Einkünfte steuerfrei aufs Gehaltskonto. Liegt das Monatsgehalt unter 6.500 Euro, wird außerdem weniger für die Rentenversicherung fällig.Abbau der kalten Progression: Damit Arbeitnehmer aufgrund steigender Lebenshaltungskosten nicht weniger Geld in der Tasche haben, verschiebt der Staat die Steuertarife. Durch eine eingerechnete Inflationsrate von 1,65 Prozent greift der Spitzensteuersatz erst bei einem höheren Einkommen. „Faktisch sinkt der Steuersatz somit für alle Arbeitnehmer, auch für Spitzenverdiener“, sagt Udo Reuß, Steuer-Experte bei Finanztip. Im Ergebnis gilt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent bei Ledigen erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 54.950 Euro. Zuvor lag die Grenze bei 54.058 Euro. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die sich zusammen veranlagen lassen, gelten jeweils doppelte Beträge.Kindergeld steigt: Das Kindergeld steigt für jedes Kind um 2 Euro monatlich. Für das erste und zweite Kind beträgt es jetzt 194 Euro. Eltern profitieren entweder vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 36 Euro für jeden Elternteil, also insgesamt um 72 Euro. Ein Elternpaar kommt dadurch im Jahr 2018 auf einen Kinderfreibetrag von 7.428 Euro.Bei der Sozialversicherung zahlen viele weniger: Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent. Weniger zahlen viele auch bei der Krankenkasse, denn der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer alleine tragen müssen, sinkt im Durchschnitt von 1,1 Prozent auf 1,0 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich. Besserverdiener müssen für einen größeren Teil ihres Einkommens Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Ab einem Bruttogehalt von 6.500 Euro (West) oder 5.800 Euro (Ost) hält sich dadurch die Steigerung des Nettogehalts in Grenzen.Mehr von der Altersvorsorge absetzen: Sparer dürfen im Vergleich zum Vorjahr 350 Euro mehr steuerfrei in die gesetzliche Rentenversicherung, in ein berufliches Versorgungswerk oder in einen Rürup-Sparvertrag einzahlen. Die aktuelle Grenze liegt somit bei 23.712 Euro. Arbeitnehmer können doppelt so viel wie 2016 steuerfrei in ihre betriebliche Altersvorsorge investieren: bis zu 6.240 Euro im Jahr.Neurentner müssen mehr versteuern: Wer dieses Jahr in den Ruhestand geht, sollte beachten, dass 76 Prozent der Rente versteuert werden.

STEUERN Zahlreiche Neuerungen bringen mehr Netto vom Brutto

25.01.2018  20.00 Uhr

Steuern 2018: Änderungen bei Grundfreibetrag, Sozialversicherung und mehr sorgen für höheres Nettogehalt-2
In einigen Lebensbereichen ergeben sich Steuerersparnisse. FOTO: DPA

Azubis erhalten Kindergeld bis zum Ablauf ihres Ausbildungsvertrages. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg hin (Az.: 7 K 407/16). Ein Vater hatte geklagt, weil er für August 2015 Kindergeld für die Tochter haben wollte. Deren Ausbildungsvertrag endete am 31. August. Die Abschlussprüfung bestand sie bereits im Juli. Die Familienkasse forderte deshalb für August das Geld zurück. Der Mann klagte mit Erfolg. Die Tochter sei im August noch praktisch ausgebildet worden, zudem hätte sie sich erst ab September Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin nennen dürfen und damit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden.

5 goldene Regelnfür Finanzen

GELDANLAGE: Tipps von Finanzexperten

Fast jeder vierte Deutsche schätzt seinen Wissensstand zum Thema Finanzen als unzureichend ein, so eine Postbank Umfrage. Nachhilfe ist angesagt: Folgende fünf Finanzregeln gehören zum Grundwissen dazu:

Schulden tilgen, Risiken absichern: Wohin mit Ersparnissen? Bestehen Kredite, ist die Antwort leicht: Es rentiert sich, zunächst Schulden abzubauen. Zudem sollten existenzielle Risiken abgesichert werden mit Versicherungen, wie Privathaftpflicht und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Anlageziele definieren: Das Anlageziel bestimmt die Höhe des benötigten Kapitals und den Anlagehorizont. Wer den Zweck seiner Geldanlage kennt, kann eine passende Strategie entwickeln und damit seine Ziele erreichen.

Rücklagen für den Notfall: Einen Betrag von zwei bis drei Nettogehältern sollte jeder für unvorhergesehene Ausgaben stets griffbereit haben.

Verschiedene Anlageformen: Da sich die Rendite der verschiedenen Anlagen unterschiedlich entwickeln kann, stabilisiert sich unterm Strich der Gewinn – und potenzielle Risiken werden abgefedert.

Angebote prüfen Man sollte nur solche Anlagen nutzen, die man auch versteht. Neben Produktinfos ist eine persönlichen Beratung ratsam. Anleger sollten sich die Zeit nehmen, die Angebote genau zu prüfen und kritisch zu hinterfragen.