Weißenfels ANZEIGE

Rechtliche Beratung schützt vor Fallstricken

Abschied nehmen - Weißenfels, Zeitz

Rechtliche Beratung schützt vor Fallstricken

Die Formulierung eines Testamentes bietet zahlreiche rechtliche Fallstricke. Darauf weist die Bundesnotarkammer hin.Geht aus der Formulierung des Testaments der Wille des Erblassers nicht eindeutig hervor, so muss dessen Wille ausgelegt werden (§ 133 BGB). Dies gilt insbesondere dann, wenn das Testament nicht notariell verfasst war und daher nicht mit Sicherheit davon auszugehen ist, dass sich der Erblasser der Bedeutung seiner Formulierungen bewusst war. Deshalb ist es wichtig ein Testament sehr sorgfältig zu formulieren.Heutzutage gibt es viele Ratgeberbücher zu diesem Thema. Die Bundesnotarkammer gibt allerdings zu bedenken, dass kein Ratgeberbuch eine rechtliche Beratung ersetzen. Bei einem notariellen Testament sind die rechtliche Beratung und der Entwurf des Testamentes mit rechtssicheren Formulierungen bereits in den Beurkundungsgebühren enthalten. Das notarielle Testament kann zudem nach dem Tod vom Erben als Nachweis seiner Erbenstellung genutzt werden, so dass in der Regel kein Erbschein beantragt werden muss.Seit 1. Januar 2012 betreibt die Bundesnotarkammer das Zentrale Testamentsregister für Deutschland. Die Registrierung von amtlich verwahrten und notariell beurkundeten erbfolgerelevanten Urkunden ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie erfolgt in der Regel durch den Notar.Das Register wird in jedem Sterbefall vom Amts wegen auf vorhandene Testamente geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind. Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers gesichert. Außerdem können Nachlassverfahren somit schneller und effizienter durchgeführt werden.

Abschied nehmen - Weißenfels, Zeitz

03.09.201915.00 Uhr

Rechtliche Beratung schützt vor Fallstricken-2