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Recht und Gesetz im Internet

Guter Rat - Recht, Steuern und Finanzen

Recht und Gesetz im Internet

Das Internet hat das Leben fundamental verändert. Auf seine Nutzung möchte niemand mehr verzichten. Aber wo Licht ist, ist auch Schatten. Die Stichworte lauten Hasskommentare, Cybermobbing, Phishing, Daten- und Identitätsmissbrauch oder Datenverlust. Zunehmend in den Fokus geraten auch sogenannte Fakeshops, die nur virtuell existieren: Die Betreiber kassieren ab, ohne die Ware zu liefern.Viele Verbraucher sind unsicher, welche rechtliche Handhabe sie bei einem Betrug haben. „Das Internet ist in Deutschland kein rechtsfreier Raum“, betont Christoph Meurer von der Itzehoer Rechtsschutz Union. In den Medien würden oft die Begriffe „Internetrecht“ oder „Onlinerecht“ kursieren: „Diese stellen aber kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern setzen sich aus vielen verschiedenen Rechtsgebieten zusammen, die auch im 'normalen' Leben gelten, etwa im Zivilrecht oder Strafrecht.“Dazu kämen noch rechtliche Regelungen, die sich mit den Besonderheiten des Internets beschäftigen - etwa die Bekämpfung von Spam-Mails oder das Widerrufsrecht bei Einkäufen im Internet. „Auch wenn man einen Kaufvertrag über Verkaufsplattformen im Internet abschließt: Es bleibt ein echter Kaufvertrag, wie ein Einkauf am Kiosk“, so Meurer. Generell sei in der virtuelle Welt eine verantwortungsvolle Nutzung notwendig. Ein gesundes Misstrauen helfe hier weiter: „Das Internet bietet unzählige Möglichkeiten, straft aber Fehler ohne Gnade ab und vergisst nie.“ djd

RECHT - Die digitale Welt straft Fehler gnadenlos ab

11.10.2019 18.00 Uhr

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Finanzielles Risiko bei PKV

Viele Rentner können die Beiträge zur PKV nicht aufbringen. Die Altersrückstellungen bieten nicht die Entlastung, die zugesichert wurde. Im Gegenteil: Die Beiträge steigen weiter. Jedoch ist eine Rückkehr in die Gesetzliche oft möglich, auch für über 55-Jährige. So z. B. über gesetzlich versicherte Lebenspartner. Selbstständige können durch Gestaltungsmodelle im Unternehmen bis zum 55. Lebensjahr eine Pflichtversicherung begründen, danach gibt es andere Optionen. Z. B. durch eine Versicherung im europäischen Ausland nach der Richtlinie Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971. Nach Prüfung des Einzelfalles erschließen sich meistens Möglichkeiten zur Rückkehr. Fragen beantwortet Rechtsanwältin Wenke Pöpping in Joachimsthal. Ansprechpartnerin in Versicherungsfragen: Frau Ulrich (Tel. 033361/9885).