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Pflege in Deutschland mit Reform gestärkt

Im Alter gut umsorgt

Pflege in Deutschland mit Reform gestärkt

Seit dem 1. Januar 2017 wurden Pflegebedürftige von den Pflegestufen in fünf neue Pflegegrade übergeleitet. Viele Pflegebedürftige erhalten damit deutlich verbesserte Leistungen. Dokumentiert sind sämtliche Neuerungen in den Pflegestärkungsgesetzen, mit denen seit 2015 die Pflege in Deutschland gestärkt wird.Das Bundesministerium für Gesundheit macht dabei das Angebot eines Pflegeleistungs - Helfers. Mit seiner Hilfe können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit darüber informieren, in welchen Pflegegrad sie übergeleitet werden und wie sich die Leistungen verändern. Begriffserweiterung der PflegebedürftigkeitNeben den individuellen körperlichen Einschränkungen werden seit Einführung der Pflegestärkungsgesetze auch die seelischen und geistigen Beeinträchtigungen berücksichtigt.Neue BegutachtungIm Mittelpunkt stehen die Fähigkeiten und der Grad der Selbstständigkeit jedes Einzelnen. In sechs pflegerelevanten Lebensbereichen beurteilen die Gutachterinnen und Gutachter, inwieweit sich ein Mensch noch selbst versorgen kann und in welchem Ausmaß Unterstützung durch andere notwendig ist.Fünf neue PflegegradeSie ersetzen die bisherigen drei Pflegestufen. Der Vorteil: Die Begutachtung führt zu einer differenzierteren Einstufung. Denn sie berücksichtigt genauer und umfassender als bisher die Beeinträchtigungen der Menschen.Mehr Leistungen – für mehr Menschen2,7 Millionen Menschen erhielten bereits ab 1. Januar 2015 mehr Leistungen. Und es wächst die Zahl derer, die erstmals Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben – mittelfristig bis zu einer halben Million Menschen. Auch pflegende Angehörige werden jetzt besser unterstützt.Passgenaue AngebotePflegebedürftige und ihre Angehörigen können jetzt besser Leistungen nach ihren Wünschen und ihrer Lebenssituation wählen und miteinander kombinieren. Schließlich ist jeder Mensch anders – und somit auch jede Pflegesituation.Recht auf PflegeberatungSowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige haben ein Recht auf Beratung durch die Pflegekassen, um die für sie am besten passenden Leistungen zu erhalten.Ausführliche Informationen im Internet unter der Adresse:

Pflege: Betroffene und pflegende Angehörige erhalten mehr und passgenaue Leistungen

19.02.2018  13.00 Uhr

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Die neuen Pflegestärkungsgesetze sollen den Pflegebedürftigen sowie pflegenden Angehörigen umfassendere und passgenauere Leistungen bringen. 
FOTO: DPA