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Pflege und Beruf vereinbaren

Im Alter gut umsorgt

Pflege und Beruf vereinbaren

Pflegende Angehörige, die berufstätig sind, müssen zeitlich flexibel sein. Mitunter ist auch finanzielle Unterstützung gefragt, um Ausfälle auszugleichen. Entlastung versprechen zwei Gesetze: Das Familienpflegezeitgesetz und das Pflegezeitgesetz.Wird ein Familienmitglied plötzlich zum Pflegefall, können Sie sich einmalig bis zu zehn Tage unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren oder selbst durchzuführen. Das Pflegezeitgesetz besagt auch: Es ist möglich, bis zu sechs Monate unbezahlt ganz oder teilweise aus dem Job auszusteigen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Zu nahen Angehörigen zählen neben Ehe- und Lebenspartnern, Eltern, Großeltern und Kindern auch Stiefeltern sowie Schwägerinnen und Schwager.Wenn Ihr Angehöriger länger pflegebedürftig ist, besagt das Familienpflegezeitgesetz, dass Sie bis zu 24 Monate lang Ihre wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren können.Pflegen Sie einen nahestehenden Menschen in seiner letzten Lebensphase, haben Sie Anspruch darauf, sich bis zu drei Monaten vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. So können Sie für Ihren Angehörigen auf seinem letzten Weg da sein, selbst wenn er nicht zu Hause gepflegt wird, sondern im Krankenhaus oder Hospiz.Pflegezeit, Familienpflegezeit und die Begleitung in der letzten Lebensphase können je nach persönlicher Situation kombiniert werden. Insgesamt dürfen Auszeit und Reduzierung der Arbeit aber nicht länger als zwei Jahre dauern. Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen und zur finanziellen Absicherung während der Pflege gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugendwww.wege-zur-pflege.de

Unterstützung - Pflegende Angehörige können Hilfen Anspruch nehmen

18.09.2018 16.00 Uhr