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Immobilienkauf immer über Notar

Immobilien Spezial Bitterfeld

Immobilienkauf immer über Notar

Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung dürfen in Deutschland nur über einen Notar gekauft werden. Der Notar übernimmt mit der Abwicklung der Grundstücks- und Immobiliengeschäfte hoheitliche Aufgaben. Er ist in diesem Zusammenhang an eine Gebührenordnung gebunden und muss gesetzliche Vorschriften erfüllen. Das soll Käufer wie auch Verkäufer vor Betrug schützen, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Wie das Prozedere funktioniert, das hat der Verbraucherschutzverband im Bauherren-Ratgeber „Immobilienkauf beim Notar“ zusammengestellt. Er ist kostenlos und kann ab sofort heruntergeladen werden unter www.vpb.de, Stichworte Services/ Kostenlose Angebote.Notar muss aufklärenZu den klassischen Aufgaben, die der Gesetzgeber dem Notar bei der Abwicklung von Grundstücksgeschäften auferlegt, gehört beispielsweise die Einsicht ins Grundbuch. Außerdem muss der Notar die Vertragspartner über eventuelle Risiken des Vertrages aufklären. Das soll allen Beteiligten Sicherheit bringen. Allerdings, warnt der VPB, wird die Rolle des Notars gerade von Laien häufig überbewertet. Vor allem private Bauherren, die nur einmal im Leben Grund und Immobilie erwerben, gehen meist davon aus, der Notar kümmere sich automatisch um ihre Belange. „Das muss er aber nicht“, mahnt VPB-Vorsitzender Penningh. „Der Notar braucht nicht zu prüfen, ob ein Vertrag im Interesse des Bauherrn ist. Im Gegenteil, als Unparteiischer darf er nicht einmal auf mögliche wirtschaftliche Nachteile für den Hauskäufer hinweisen.“Der Fall der wirtschaftlichen Benachteiligung kann aber schnell eintreten. Ein typisches Beispiel sind nach Erfahrung des VPB die Anliegergebühren. Normalerweise übernimmt sie der Bauträger vertraglich – und lässt sie sich im Gesamtpaket mit Grund und Haus vom Käufer mitbezahlen. Wird die Erschließung dann – teils Jahre später – endlich fertig, dann holt sich die öffentliche Hand die Erschließungskosten vom Bauträger. Ist dieser inzwischen aber zahlungsunfähig, das Unternehmen vielleicht nicht mehr am Markt, dann wendet sich die Kommune an den neuen Eigentümer. Er muss einspringen und letzten Endes den Erschließungsbetrag doppelt berappen, so der VPB.Vertrag genau prüfenDiesen Betrag kann sich der Hauseigentümer nach geltender Rechtsprechung (BGH Urteil vom 17. 01. 2008, Aktenzeichen III ZR 136/07) unter Umständen beim beurkundenden Notar zurückholen. Und zwar dann, wenn dieser versäumt hat, auf das Risiko aufmerksam zu machen, beziehungsweise, wenn er nicht erläutert hat, wie das erkannte Risiko zu begrenzen ist. Den Notar trifft also eine doppelte Belehrungspflicht.Bis der Hauskäufer sein Geld zurück bekommt, kann es aber lange dauern. Um solche und andere bösen Überraschungen von vornherein zu vermeiden, rät der VPB allen Käufern und privaten Bauherren, sich vor Vertragsabschluss Rat beim Experten zu holen, den vom Verkäufer oder Notar vorgelegten Entwurf immer gründlich prüfen zu lassen und eigene Vorstellungen frühzeitig einzubringen.

KAUFVERTRAG - Experte schützt Käufer und Verkäufer

12.02.2018  10.00 Uhr

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Haus-Kaufvertrag: Mit Hilfe eines Notars aufgesetzt und besiegelt. FOTO: PIXABAY/GERALT

Parkgebot für das Auto

MIETRECHT - Angemieteter Stellplatz darf nicht als Abstellplatz für andere Dinge genutzt werden

Wenn mit einer Wohnung auch ein Pkw-Stellplatz vermietet wird, dann dürfen dort grundsätzlich nur Kraftfahrzeuge abgestellt werden – es sei denn, es gibt eine andere Regelung im Mietvertrag. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. Die räumlich nicht abgetrennte, sondern lediglich markierte Fläche darf nicht zum Abstellen anderer Gegenstände wie Fahrräder oder Getränkekisten genutzt werden. Auch wenn ein Mieter einen Kfz-Stellplatz dauerhaft als Abstellmöglichkeit für ein nicht fahrtüchtiges Auto nutzt, liegt ein vertragswidriger Gebrauch vor. Der Vermieter kann dann eine Abmahnung aussprechen. Beseitigt der Mieter die rechtswidrig abgestellten Sachen nicht, kann ihm eine Unterlassungsklage oder gar eine Kündigung drohen.