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Neuregelungen 2020

Guter Rat – Recht, Steuern und Finanzen

Neuregelungen 2020

Seit 1. Januar 2020 gelten bei Steuern zahlreiche Neuregelungen. Hier einige der Änderungen:Grundfreibetrag: Ledige haben jetzt bei der Einkommensteuer einen höheren Grundfreibetrag. Bis zu 9408 Euro bleibt das Einkommen steuerfrei. Für Verheiratete steigt der Betrag auf 18 816 Euro.Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag steigt auf 5172 Euro. Eltern können diesen Freibetrag statt des Kindergelds erhalten. Das Finanzamt prüft bei Abgabe der Einkommensteuer automatisch, welche Vergünstigung sich für Eltern mehr auszahlen.Verpflegungspauschale: Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen auswärts tätig sind, können sich über eine höhere Verpflegungspauschale freuen. Dauert die Abwesenheit mehr als acht Stunden, gibt es nun 14 Euro. Ist der Beschäftigte 24 Stunden unterwegs, gilt die neue Pauschale von 28 Euro. Bei mehrtägigen Reisen steigt die Pauschale für den An- und Abreisetag auf 14 Euro. Der Arbeitgeber kann diese Beträge steuerfrei ersetzen. Oder der Arbeitnehmer macht die Pauschale in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend – so kann er das zu versteuernde Einkommen senken.Altersvorsorge: Wer für das Alter vorsorgt, kann bis zu 90 Prozent dieser Aufwendungen absetzen – nach Angaben des Bunds der Steuerzahler berücksichtigt der Fiskus nun bei Alleinstehenden bis zu 22 541 Euro, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern 45 082 Euro. Weitere Infos: www.stbk-sachsen-anhalt.de

Steuern: Steuerberaterkammer informiert

24.01.2020  11.00 Uhr

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Durch den Steuerdschungel hilft ein Steuerberater weiter. FOTO: WILFRIED POHNKE/PIXABAY.COM

Mit Rechtsschutzvorsorgen

Recht: Versicherung erfüllt wichtige Aufgaben

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Justitia, Göttin der Gerechtigkeit, sollte jedem Rechtsuchenden beistehen. Hilfreich sind auch Rechtsschutzversicherung und anwaltlicher Beistand. FOTO: THORBEN WENGERT/PIXELIO.DE

Ein weit verbreitetes Vorurteil lautet: Rechtsschutzversicherungen sind schuld daran, dass die deutsche Justiz übermäßig in Anspruch genommen wird. Wie die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrer Informationsbroschüre zum Thema „Anwaltskosten“ mitteilt, zeigen Untersuchungen aber, das durch Rechtsschutzversicherungen keinesfalls eine „Prozesslawine“ ausgelöst wird. Vielmehr erfüllen Rechtsschutzversicherungen eine wichtige rechts- und sozialstaatliche Aufgabe. Die Entlastung von Verfahrenskosten hilft den Versicherten, ihr Recht durchzusetzen – während Nichtversicherte unter dem Druck der drohenden Kosten oft vorzeitig resignieren und damit auf berechtigte Ansprüche verzichten. Man sollte aber die Leistungen der verschiedenen Rechtsschutzversicherer vergleichen und im Einzelfall prüfen, für welchen Lebensbereich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist.

Infos: www.rak-sachsen-anhalt.de