Bitterfeld ANZEIGE

Neuregelungen 2020

Guter Rat – Recht, Steuern und Finanzen

Neuregelungen 2020

Seit 1. Januar 2020 gelten bei Steuern zahlreiche Neuregelungen. Hier einige Steueränderungen auf einen Blick:Grundfreibetrag: Ledige haben jetzt bei der Einkommensteuer einen höheren Grundfreibetrag. Bis zu 9408 Euro bleibt das Einkommen steuerfrei. Für Verheiratete steigt der Betrag auf 18 816 Euro.Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag steigt auf 5172 Euro. Eltern können diesen Freibetrag statt des Kindergelds erhalten. Das Finanzamt prüft bei Abgabe der Einkommensteuer automatisch, welche Vergünstigung sich für Eltern mehr auszahlen.Verpflegungspauschale: Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen auswärts tätig sind, können sich über eine höhere Verpflegungspauschale freuen. Dauert die Abwesenheit mehr als acht Stunden, gibt es nun 14 Euro. Ist der Beschäftigte 24 Stunden unterwegs, gilt die neue Pauschale von 28 Euro. Bei mehrtägigen Reisen steigt die Pauschale für den An- und Abreisetag auf 14 Euro. Der Arbeitgeber kann diese Beträge steuerfrei ersetzen. Oder der Arbeitnehmer macht die Pauschale in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend – so kann er das zu versteuernde Einkommen senken.Altersvorsorge: Wer für das Alter vorsorgt, kann bis zu 90 Prozent dieser Aufwendungen absetzen – nach Angaben des Bunds der Steuerzahler berücksichtigt der Fiskus nun bei Alleinstehenden bis zu 22 541 Euro, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern 45 082 Euro. Weitere Infos: www.stbk-sachsen-anhalt.de 

STEUERN: Steuerberaterkammer informiert

23.01.2020 12.00 Uhr

Neuregelungen 2020-2
Auf Wegen durch den Steuerdschungel hilft ein Steuerberater weiter. FOTO: WILFRIED POHNKE/PIXABAY.COM

FINANZTIPP: Betrügerische Inkasso-Unternehmen sorgen immer wieder für Ärger bei Verbrauchern. Für einen angeblich geschlossenen Vertrag werden einige hundert Euro fällig, zahlbar innerhalb kurzer Zeit und oft auf ein ausländisches Konto. Solche Forderungen sind nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz häufig haltlos. Derzeit landen nach Angaben der Verbraucherschützer viele Schreiben dubioser Inkasso-Unternehmen in den Briefkästen argloser Verbraucher, die Forderungen aus angeblich am Telefon abgeschlossenen Glücksspielverträgen eintreiben wollen. Die Betroffenen haben aber in der Regel keinen derartigen Vertrag abgeschlossen. Entsprechende Forderungen sollten daher keinesfalls einfach bezahlt werden. Denn Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen können seit dem Jahr 2013 nur noch in Textform – also schriftlich – abgeschlossen werden. dpa

Rechtstipp: Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?

Neuregelungen 2020-3

Ein weit verbreitetes Vorurteil lautet: Rechtsschutzversicherungen sind schuld daran, dass die deutsche Justiz übermäßig in Anspruch genommen wird. Wie die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrer Informationsbroschüre zum Thema „Anwaltskosten“ mitteilt, zeigen Untersuchungen aber, das durch Rechtsschutzversicherungen keinesfalls eine „Prozesslawine“ ausgelöst wird. Vielmehr erfüllen Rechtsschutzversicherungen eine wichtige rechts- und sozialstaatliche Aufgabe.

Die Entlastung von Verfahrenskosten hilft den Versicherten, ihr Recht durchzusetzen – während Nichtversicherte unter dem Druck der drohenden Kosten oft vorzeitig resignieren und damit auf berechtigte Ansprüche verzichten. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll. Allerdings sollte man die Leistungen der verschiedenen Rechtsschutzversicherer vergleichen und im Einzelfall prüfen, für welchen Lebensbereich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist. Mehr Informationen: www.rak-sachsen-anhalt.de