Neue Regelungen für Datenschutz
Special Ratgeber Recht
Ab 25. Mai 2018 gilt in der gesamten Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht, die so genannte EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie ist bindend für alle, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, nutzen und speichern. Damit wird ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen, der den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Europäischen Union gewährleisten soll.Derzeit aktualisieren deshalb viele Internet-Dienste ihre Nutzungsbedingungen. Anbieter wie Facebook, Twitter oder Google weisen ihre Nutzer derzeit auf Änderungen in den Nutzungsbedingungen hin. Der Messengerdienst Whatsapp ist dann erst Nutzern ab 16 Jahren zugänglich, und eine Videoüberwachung muss EU-weit gekennzeichnet sein.Fluggast-Daten werden für fünf Jahre gespeichert Name, Wohnadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zahlungsart und vieles mehr: Fünf Jahre lang speichert das Bundeskriminalamt ab Mai – ohne Anlass – bis zu 20 verschiedene Datensätze aller Passagiere von Auslandsflügen. Ziel ist es, terroristische Straftaten und schwere Kriminalität zu verhüten und aufzudecken.Bei der Flugbuchung werden die so genannten PNR-Daten (Passenger Name Record) erhoben und gerastert, so die Verbraucherzentrale.
EU-GRUNDVERORDNUNG - Gesetze ab 25. Mai in Kraft
24.05.2018 12.00 Uhr
Höherer Mindestlohn
STICHWORT - Für einige Handwerksberufe
Seit dem 1. Mai 2018 sind die Mindestlöhne für die Berufe Maler und Lackierer gestiegen. Ungelernte Beschäftigte verdienen seit der Anhebung bundesweit mindestens 10,60 Euro. Gelernte Arbeitnehmer, also Gesellen, bekommen in Ostdeutschland nun mindestens 12,40 Euro, in Westdeutschland dagegen etwas mehr, nämlich 13,30 Euro.
Für die Berufe Steinmetz und Steinbildhauer gilt seit Monatsbeginn der neue Mindestlohn von 11,40 Euro bundesweit – bisher waren es in Ostdeutschland 20 Cent weniger.