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Neue Förderprogramme für ältere Häuser

BEG UND GEG: Das sollten Immobilienbesitzer zu den Gesetzesänderungen wissen.

Neue Förderprogramme für ältere Häuser

Dämmen zahlt sich aus. FOTO: DJD/IVH/FELIX SCHOLZ

BEG und GEG: Diese Begriffe dürften nur den wenigsten geläufig sein. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen, die sich dahinter verbergen, für alle Immobilienbesitzer von hoher Relevanz. Die Abkürzungen stehen für das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie lösten zu Jahresbeginn zuvor geltende Vorgaben und Förderprogramme ab. Das Ziel: Der Gesetzgeber will noch mehr Altbaueigentümer dazu motivieren, in das energetische Modernisieren, etwa mit einer Wärmedämmung, zu investieren. Dafür locken im Gegenzug attraktive Zuschüsse.Förderbonus sichernDie Vielzahl an Förderprogrammen machte es zuletzt selbst für Experten schwer, den Überblick zu behalten. Mehr Transparenz soll die BEG bringen. Die Bundesförderung verleiht den bisherigen Programmen der KfW und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine neue Struktur.

„In Zukunft gibt es nur noch drei Förderprogramme: für Einzelmaßnahmen, für Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden und für Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden“, erläutert Serena Klein, Sprecherin der Geschäftsführung des Industrieverbands Hartschaum e.V. (IVH).

Die Förderung von Einzelmaßnahmen im Altbau ist bereits umgestellt, die weiteren Richtlinien treten zur Jahresmitte 2021 in Kraft.

Wer jetzt zum Beispiel eine Wärmedämmung plant, kann Zuschüsse von 20 Prozent beantragen. Liegt der Sanierungsfahrplan eines Energieberaters vor, gibt es einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozent.

Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit, sich bei Einzelmaßnahmen 20 Prozent der Kosten über die Einkommensteuer zurückzuholen. „Die Erstattung erfolgt über drei Jahre verteilt und ist in der Antragstellung nochmals deutlich einfacher“, so Serena Klein weiter.

Im Internet gibt es auf www.mit-sicherheit-eps.de mehr Details dazu. Weitere Tipps zu den Förderprogrammen und den Voraussetzungen hat die Ratgeberzentrale unter www.rgz24.de/Waermedaemmung-Foerderung zusammengefasst.

Regeln für die Effizienz

Während es beim BEG ums bare Geld geht, regelt das ebenfalls neue GEG die Anforderungen, die an den Energieverbrauch von Gebäuden gestellt werden. Es hat die bislang gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst.

Vorgaben zur Dämmung und Sanierung, die Pflicht zur Energieberatung bei einem Hauskauf, der vorgeschriebene Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung - diese und weitere Themen werden für Immobilieneigentümer in diesem Gesetz beschrieben. Denn klar ist in jedem Fall: Um die Klimaschutzziele Deutschlands bis 2030 erreichen zu können, ist vor allem bei älteren Wohngebäuden noch viel zu tun. Eine effiziente Dämmung und neue Heiztechnik bilden dabei zentrale Maßnahmen. djd