Nein zur Ehe – Ja zum Haus
Wohneigentum - Wenn unverheiratete Paare ein Haus erwerben oder modernisieren, sollten sie ihre Eigentumsrechte eindeutig und langfristig klären.
Rund 2,9 Millionen Paare leben hierzulande in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Viele von ihnen erwerben zusammen Wohneigentum. Doch anders als bei Ehepartnern fehlen gesetzliche Vereinbarungen, die Rechte und Pflichten eindeutig regeln. Hier sollten unverheiratete Paare beim Immobilienkauf vorsorgen. Sonst sind im Fall einer Trennung Konflikte und wirtschaftliche Schäden vorprogrammiert.Grundbucheintrag beachtenThomas Mau von der BHW Bausparkasse betont, dass sich beide Partner als Eigentümer eintragen lassen sollten. „Steht nur ein Partner im Grundbuch, hat der andere keine Eigentumsrechte – selbst dann nicht, wenn er Eigenkapital in die Immobilie investiert“, so der Experte. Haben unverheiratete Paare ein Baudarlehen aufgenommen, lassen sich im Falle einer Trennung andere Regelungen finden. Die Finanzierung kann in Absprache mit der Bank oder Bausparkasse auch von einem der Ex-Partner allein fortgesetzt werden.Für alle Fälle gerüstetUm Konflikten oder finanziellen Notlagen vorzubeugen, können die Lebensgefährten einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen. Weitere Option: eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für den Immobilienerwerb gründen. „Die Partner regeln verbindlich, wer bei einer Trennung in der Immobilie bleibt und wie der andere abgefunden wird“, erläutert Mau. Unverheiratete Paare sollten zudem überlegen, wie die wirtschaftlichen Folgen im Falle des Todes eines der Partner zu bewältigen wären. Eine gute Lösung kann das Testament zugunsten des Lebensgefährten sein.
Unser Traum vom Haus
Wohneigentum - Wenn unverheiratete Paare ein Haus erwerben oder modernisieren, sollten sie ihre Eigentumsrechte eindeutig und langfristig klären.
24.05.2018 14.00 Uhr
Baukindergeld kommt
Der Haushalt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sieht für das Teilressort „Wohnungswesen und Städtebau“ ein Budget von insgesamt 3,58 Milliarden Euro vor. Das Baukindergeld wurde mit 400 Millionen Euro für 2018 eingestellt. Förderanträge sollen ab August dieses Jahres gestellt werden können. Der Haushaltsplan sieht außerdem einen Ansatz von 50 Millionen Euro für Investitionszuschüsse im Rahmen des KfW-Programms „Kriminalprävention durch Einbruchssicherung“ vor.
„Angesichts der schwachen Baugenehmigungszahlen muss die Politik jetzt die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Im Koalitionsvertrag ist ein wichtiger Impuls gesetzt worden. Entscheidend ist jetzt, wie Bund und Länder die Gemeinden dazu in die Lage versetzen, Wohnungsbau schnell und nachhaltig zu ermöglichen“, kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD den Gesetzentwurf.