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Minijobber oder Werkstudent?

LEBENSUNTERHALT: Was für Nebenjobs im Studium gilt

Minijobber oder Werkstudent?

Studierende zahlen bei 450-Euro-Minijobs keine Sozialabgaben, wie die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung auf ihrem Blog erklärt. FOTO: DPA

Viele Studis finanzieren sich ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise mit einem Nebenjob. Aber werden dafür eigentlich Beiträge fällig? Ein Überblick.Ob im Einzelhandel oder als Kurierfahrer: Viele Nebenjobs für Studierende gelten als Minijobs. Darunter versteht man in der Regel eine geringfügige Beschäftigung, bei der man durchschnittlich höchstens 450 Euro im Monat verdient.Studierende zahlen bei 450-Euro-Minijobs keine Sozialabgaben, wie die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung auf ihrem Blog erklärt. Es bestehe aber Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Konkret heißt das für studentische Minijobber: Von ihrem Verdienst aus dem Minijob wird ein Beitrag zur Rentenversicherung einbehalten. Davon können sich Studierende aber - wie alle anderen Minijobber - befreien lassen.

Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung und Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung übernimmt bei studentischen Minijobbern der Arbeitgeber.

Ausnahmeregel für kurzfristige Minijobs

Eine Ausnahme gelte bei kurzfristigen Minijobs, heißt es in dem Blog-Beitrag. Hier zahlen weder Arbeitgeber noch Minijobber Beiträge zur Sozialversicherung. Dafür muss die Beschäftigung von Beginn an auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet sein. Die Höhe des Verdienstes bleibe in diesem Fall unberücksichtigt.

Besondere Regeln für Werkstudenten

Studierende, die mehr als 450 Euro im Monat verdienen und länger als drei Monate oder 70 Tage arbeiten, gelten nicht als Minijobber, sondern als versicherungspflichtige Beschäftigte. Ist der Studentenjob auf maximal 20 Stunden pro Woche ausgelegt, sind die studentischen Aushilfen als Werkstudenten anzusehen. In den Semesterferien dürfen Werkstudenten mehr arbeiten. dpa

Zahl der Ausbildungsbetriebe ist gestiegen

ARBEITSMARKT: Unternehmen wissen, dass sie nach der Krise gute Fachkräfte benötigen

Die Zahl der Betriebe, die Auszubildende beschäftigen, ist in den letzten fünf Jahren gestiegen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Agentur für Arbeit Dessau-Roßlau-Wittenberg, anlässlich der „WOCHE DER AUSBILDUNG„. Dieser Trend hat trotz der Pandemie angehalten. Unternehmen wissen, dass sie nach der Krise gute Fachkräfte benötigen. In 1.317 Betrieben im Agenturbezirk ist mindestens ein Auszubildender beschäftigt. Vor fünf Jahren waren es fast 50 Unternehmen weniger. In dieser Zeit ist die Ausbildungsbetriebsquote von 12,9 auf 14,0 Prozent gestiegen.

Was die Statistik jedoch auch zeigt: Insgesamt ist die Zahl der Betriebe in den letzten 5 Jahren um mehr als 400 Betriebe (aktuell 9.404 Betriebe) zurückgegangen. In der gleichen Zeit ist die Zahl der Betriebe die mindestens einen Auszubildenden beschäftigten aber gestiegen.

„Die Unternehmen konkurrieren trotz der gegenwärtigen Pandemie und deren Einflüsse auch auf den Ausbildungsmarkt um den Nachwuchs. Jugendliche werden dabei von sich aus oft zunächst auf namhafte Unternehmen aufmerksam, die mit professionellem Marketing, Präsenz und anderen Anreizen punkten“, erklärt Torsten Narr, Chef der Arbeitsagentur Dessau-Roßlau-Wittenberg. „Viele kleine Unternehmen bieten Jugendlichen ebenfalls gute Karrierechancen. Damit der passende Bewerber zum Ausbildungsbetrieb findet, ist frühe Berufsorientierung und -beratung wichtig“, unterstreicht Narr weiter.

Die meisten Ausbildungsbetriebe stellen die Wirtschaftsabschnitte Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 324 (+5 ggü. 2016), das Verarbeitende Gewerbe mit 256 (-20 ggü. 2016) und das Baugewerbe mit 142 (+36 ggü. 2016). AA