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Meistergründungsprämie: Beantragung über die Handwerkskammern

Gute Jobs in der Heimat

Meistergründungsprämie: Beantragung über die Handwerkskammern

FOTO: MZ-ARCHIV/BRITTA PEDERSEN/DPA

Seit Beginn 2019 wird die Meistergründungsprämie in Sachsen-Anhalt mit EU-Geldern finanziert. Alle Handwerksmeister, die erstmalig in Sachsen-Anhalt einen Handwerksbetrieb neu gründen oder übernehmen und eine Mindestinvestitionssumme aufbringen, sind eingeladen, das Förderprogramm zu nutzen. Das Land Sachsen- Anhalt gewährt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Handwerksmeistern in Sachsen- Anhalt, die sich in ihrem Handwerk selbstständig machen möchten, unter gewissen Voraussetzungen, eine Zuwendung in Höhe von 10.000 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt setzt das Programm im Auftrag des Landes um.Die Antragstellung muss vor der Firmengründung oder -übernahme erfolgen. Allen Interessierten wird empfohlen, den Antrag gemeinsam mit den Betriebsberatern der Handwerkskammern auszufüllen. „Unsere Berater unterstützen Meisterinnen und Meister bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen“, so Andreas Baer, Abteilungsleiter Unternehmensbetreuung in der Handwerkskammer Halle. Die Handwerkskammern bestätigen auch die für den Antrag notwendige fachliche und persönliche Eignung des Antragstellers sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Neugründung bzw. Übernahme. Mehr Informationen: www.hwkhalle.de/meistergruendungspraemie

Gute Jobs in der Heimat

08.10.2019 11.00 Uhr