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Kosten der Ferienbetreuung

STEUERN - Was kann ich beim Fiskus absetzen?

Kosten der Ferienbetreuung

Wer Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen will, muss einige grundsätzliche Regeln berücksichtigen. Darüber informiert der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.:• Bis zum 14. Geburtstag eines Kindes lassen sich Betreuungskosten unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das Finanzamt erkennt bis zu zwei Drittel der Ausgaben an, maximal jedoch 4 000 Euro pro Kind und Jahr.• Entscheidend ist, dass eine korrekte Rechnung vorliegt, die gegebenenfalls zwischen verschiedenen Kostenarten differenziert. Der Grund: Es werden nur die reinen Betreuungskosten anerkannt. Essens-, Spiel- oder Bastelgeld zählen zum Beispiel nicht. Zudem muss die Rechnung per Überweisung beglichen werden. Barzahlungen erkennt der Fiskus nicht an.• Ein Sonderfall liegt dann vor, wenn das Kind behindert und dadurch nicht in der Lage ist, selbst seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dann können die entstandenen Betreuungsaufwendungen auch über das 14. Lebensjahr hinaus geltend gemacht werden, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

Guter Rat Recht, Steuern und Finanzen

STEUERN - Was kann ich beim Fiskus absetzen?

05.07.2019 09.00 Uhr

Kosten der Ferienbetreuung-2

Digitale Möglichkeiten rund um Karte und Konto

War es vor 40 Jahren eine Zeitenwende, Bargeld aus dem Automaten ziehen zu können, so kommen heute mobile Bezahlmöglichkeiten, sogenanntes Mobile Payment hinzu.

Bezahlen mit Karte oder Handy ist in vielen Ländern heute bereits Standard. Wer mit iPhone oder Smart Watch auch bei uns im Supermarkt oder Restaurant bezahlen möchte, der wird sich über Apple Pay freuen. Das wurde im Dezember 2018 auch in Deutschland eingeführt und jetzt ist es auch hierzulande möglich, mit iPhone und Co, via App oder online seine Einkäufe und anderes auf diese Weise zu bezahlen. HypoVereinsbank

Bald rollt der Ball wieder

RECHT - Tipps rund um den Besuch im Stadion

Mit Taschenkontrollen und Leibesvisitationen sollen Krawalle in den Fußballstadien verhindert werden. Dazu hier die wichtigsten Antworten:

Muss man Taschenkontrolle und Leibesvisitation akzeptieren?

„Die Zuschauer schließen einen Vertrag mit dem Verein oder dem Eigentümer des Stadions. Die AGB und die Hausordnungen sehen Durchsuchungen der Taschen hier in der Regel vor“, erklärt der Hamburger Jurist Christian Teppe, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz. Gleiches gelte für das Abtasten. Da die Betreiber ihr Möglichstes tun müssen, um Gefahren von den Zuschauern abzuwenden, seien die Leibesvisitationen auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.

Ist es Freiheitsberaubung, wenn Gästefans nach Risikospielen im Block ausharren müssen?

„Der Veranstalter eines Fußballspiels hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Schädigung anderer Personen zu verhindern. Hierzu gehört auch die Pflicht, Zuschauer vor Ausschreitungen zu schützen“, betont Teppe. Die räumliche Trennung sei eine geeignete Maßnahme. djd