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Kontakt auch in der Krise

Umgangsrecht: Die derzeitige Corona-Pandemie ändert nichts am grundsätzlichen Anspruch eines minderjährigen Kindes auf Nähe zu beiden Elternteilen.

Kontakt auch in der Krise

Hallo Papa! In Deutschland hat ein Kind das Recht, eine Beziehung zu beiden Elternteilen zu haben. FOTO: IMAGO/WESTEND61

DÜSSELDORF - Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren, Infektionsrisiko - die Corona-Pandemie stellt Trennungsfamilien vor ganz neue Herausforderungen - und zum Weihnachtsfest warten noch härtere Einschränkungen als bisher. Das wirkt sich natürlich auch auf das Umgangsrecht aus. Da dieses stets individuell vereinbart werden muss, ist der Streit, wer wann wie viel Zeit mit dem Kind verbringt, gerade jetzt praktisch vorprogrammiert. Die Experten der Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungs AG (ARAG) haben hierzu einen Überblick erarbeitet.

Keine gesetzlichen Vorgaben

Das Umgangsrecht entspricht nicht dem Sorgerecht und beinhaltet nicht das Recht, Entscheidungen für das Kind zu fällen, stellen die Experten klar. Vielmehr meine es das Recht eines getrennt lebenden Elternteils, Kontakt mit dem Kind zu pflegen. Allerdings gibt es nicht nur ein Recht, sondern auch die Pflicht zum Umgang. So hat auch das Kind das Recht, eine Beziehung zu beiden Elternteilen zu haben. Wie das Umgangsrecht aussehen soll, muss individuell vereinbart werden. Eine gesetzliche Vorgabe dafür gibt es nicht.

Das Umgangsrecht umfasst sowohl persönliche Treffen als auch den postalischen, telefonischen oder den Online-Kontakt per Video. In der Regel ist das Alter des Kindes für die Auslegung des Umgangsrecht entscheidend. So beschränkt sich der Kontakt bei kleinen Kindern unter drei Jahren nach Auskunft der ARAG-Experten auf einige Stunden einmal pro Woche. Für Kitakinder ab drei Jahren gehören auch regelmäßige Übernachtungen dazu und bei Schulkindern die gemeinsame Zeit in den Ferien.

Neben den jeweils geltenden Corona-Kontaktbeschränkungen, die erst für Kinder über 14 Jahre relevant sind, gibt es keine gesetzliche Regelung für den Umgang an den Feiertagen. Auch hier sollte - wie immer - das Wohl des Kindes im Fokus stehen. Danach entscheidet sich, ob und wie viel Zeit das Kind mit welchem Elternteil verbringt. Entscheidend ist, dass das Kind die Möglichkeit haben muss, auf Wunsch mit allen Familienmitgliedern Zeit zu verbringen.

Die Lage in Corona-Zeiten

Nach Auskunft der ARAG-Experten ändert das Coronavirus nichts am grundsätzlichen Recht des minderjährigen Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil - zum Wohl des Kindes und damit es seine Persönlichkeit entwickeln kann.

Darüber hinaus gilt natürlich auch eine Umgangsregelung oder gerichtliche Entscheidung zum Umgang trotz Corona-Krise weiter. Nur wenn der Umgang mit einem Elternteil schädlich für das Kind ist, kann es Ausnahmen geben. Doch das wird im Einzelfall vom zuständigen Familiengericht geprüft. Eine neue Situation ergibt sich für getrennt lebende Eltern jedoch aus der erforderlichen Corona-konformen Logistik, also wie das Kind von einem zum anderen Elternteil gelangt und mit welchen weiteren Personen beim anderen Elternteil Kontakt besteht. Sollte es Corona-bedingt nicht möglich sein, die Umgangsregelung einzuhalten - zum Beispiel, weil ein Elternteil zur Risikogruppe gehört oder dort das Risiko besteht, dass das Kind in Kontakt mit einer infizierten Person kommt - handelt es sich nach Auskunft der ARAG-Experten nicht automatisch um eine schuldhafte Verletzung der Umgangsregeln. MZ  

Entertainer vermisst seine Frau zum Fest

Gunther Emmerlich feiert mit den Kindern.

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Gunther Emmerlich FOTO: DPA

BERLIN - Der Sänger und Entertainer Gunther Emmerlich (76) bereitet sich auf das erste Weihnachtsfest seit Jahrzehnten ohne seine Frau vor. „Es ändert sich gar nichts bis auf die Tatsache, dass meine Frau nicht mehr ist.“ Schauspielerin Anne-Kathrein, mit der er 35 Jahre verheiratet war, starb im März.

„Davor graut mir am meisten, dass es sie nicht mehr gibt.“ Er wolle Heiligabend wie immer in die Kirche gehen und dann bei der Tochter feiern. „Am ersten Feiertag mache ich traditionell mit meinem Sohn Thüringer Klöße und Rotkraut. Und seine Schwiegereltern bringen die Gans mit.“

Doch dem beliebten Bass fehlt in Corona-Zeiten auch das Singen. „Das ist komisch, wenn man keinen Auftrittstermin hat“, sagt der 76-Jährige. „Fast alles wurde verschoben oder abgesagt.“ Darunter seien unter anderem auch seine 18 Adventskonzerte gewesen. Das alles fehle ihm. DPA
  

In Kürze

Kind darf nicht immer mitreden

KÖLN
- Der Wille des Kindes hat bei einem Sorgerechtsstreit der Eltern durchaus Gewicht. Jedoch können auch Gründe dafür sprechen, gegen den Kindeswillen zu entscheiden. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, wie der Deutsche Anwaltsverein mitteilt. Manchmal sei der Kindeswille von Loyalitätskonflikten und innerer Zerrissenheit geprägt, so die Richter. In einem solchen Fall könne es gerechtfertigt sein, dagegen zu entscheiden - und das gemeinsame Sorgerecht beispielsweise nicht aufzuheben. DPA

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Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen II-10 UF 18/19, 10 UF 18/19

Corona-Regeln um die Hochzeit

BERLIN
- Platzt 2021 eine Hochzeitsparty durch strenge Corona-Auflagen, gilt es zu beachten, dass die Pandemie nicht mehr überraschend kommt und man sich nicht mehr drauf berufen kann, dass man mit einer Absage oder einem Verbot nicht rechnen konnte“, sagt Verbraucherschützerin Iwona Husemann. Trotzdem gilt: Wenn eine Behörde große Feiern untersagt, kann der Vermieter einer Location zum Beispiel eine vereinbarte Leistung nicht erbringen. Stornokosten dürfe dieser dann nicht verlangen, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. DPA