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Keine Bange vor der Hauptuntersuchung

KFZ-MEISTERBETRIEBE: Eventuelle Mängel am Fahrzeug am besten schon im Vorfeld abstellen

Keine Bange vor der Hauptuntersuchung

Kfz-Werkstätten n kennen alle Schwachstellen. FOTO: PRO MOTOR

Das Spiel wiederholt sich alle zwei Jahre: Die HUPlakette ist abgelaufen, eine neue Hauptuntersuchung fällig. Für viele Autofahrer der pure Stress. Dabei lässt sich dieser ungeliebte Vorgang doch ganz einfach an die Werkstatt delegieren.Die Werkstatt des Vertrauens ist nämlich genau der richtige Ansprechpartner. Die Fachleute dort bieten nicht nur regelmäßige HU-Termine an, sondern kennen auch alle Schwachstellen und können eventuelle Mängel abstellen, bevor der Prüfer das Auto unter die Lupe nimmt. Bereits rund zwei Drittel aller Autofahrer lassen Durchsicht und HU in einem Rutsch in ihrer Werkstatt durchführen. Das macht Sinn, denn das Reparaturrisiko verdoppelt sich laut DAT-Report ab dem vierten Jahr gegenüber jüngeren Fahrzeugen.Gute Gründe also für die Autofahrer, in der Werkstatt das komfortable Komplettpaket zu nutzen. Schon um nicht zu den rund 30 Prozent zu gehören, deren Fahrzeug laut TÜV die Plakette nicht im ersten Anlauf erhält. ZDK

Notdienst auch bei einer Ausgangssperre   

APOTHEKEN: In Notsituationen unverzichtbar für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung.     

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FOTO: PIXABAY

Auch während der Ausgangsbeschränkungen bleiben Notdienst leistende Apotheken geöffnet. Der spät abendliche oder nächtliche Besuch einer Apotheke im Notdienst bleibt möglich.

„Die Apotheken sind in Notsituationen unverzichtbar für die Arzneimittelversorgung. Sei es, weil nachts Rezepte aus dem ärztlichen Notdienst beliefert werden müssen, oder weil Patientinnen oder Patienten nachts dringend rezeptfreie Arzneimittel brauchen. Wenn jemand nachts zur Notdienst leistenden Apotheke unterwegs ist, ist dies rechtlich zulässig“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ist am 24. April in Kraft getreten. Dort sind unter anderem Ausgangsbeschränkungen sowie deren Ausnahmen geregelt. Eine dieser Ausnahmen ist die Abwendung von Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere bei medizinischen Notfällen. ABDA