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Karriere mit Lehre – Das Weiterbildungsstipendium

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Karriere mit Lehre – Das Weiterbildungsstipendium

Wie heißt es doch so treffend: „Wer sich auf errungenen Lorbeeren ausruht, trägt sie an der falschen Stelle.“ Mit dem Weiterbildungsstipendium existiert ein vorzügliches Instrument, um besonders begabte Berufsausbildungsabsolventen bei weiteren Bildungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen.Das Stipendium wird durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ausgelobt.Mit der Durchführung des Programms wurden die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen betraut. Seit 1993 konnten so im IHK-Bezirk Halle-Dessau insgesamt 1.117 talentierte junge Fachkräfte in dieses Förderprogramm aufgenommen und gezielt in ihrer beruflichen, fachübergreifenden und persönlichen Weiterbildung gefördert werden.Wer kann gefördert werden?Junge Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die bei Aufnahme in das Programm das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die■ ihre Abschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 absolviert haben oder■ die besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Platz 1 bis 3) teilgenommen haben oder■ die durch den begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule empfohlen werden.Was kann gefördert werden?Ob berufliche Weiterbildung, berufsbegleitende Studiengänge, Sprachausbildung im In- und/oder Ausland, Weiterbildung zur Persönlichkeitsentwicklung oder gar Aufstiegsfortbildung – die Möglichkeiten sind außerordentlich vielfältig.Wie hoch und wie lange wird gefördert?Die Gesamtförderung beläuft sich auf insgesamt 7.200 Euro (durchschnittlich 2.400 Euro pro Jahr)im Zeitraum des Aufnahmejahres plus zwei Kalenderjahre. Der Eigenanteil an den Kosten der Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen beträgt zehn Prozent der förderfähigen Kosten je Maßnahme.Wer zahlt und wie funktioniert’s?Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung. Die IHK wählt aus den Antragstellern die Stipendiaten aus. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht allerdings nicht. Der Stipendiat sucht in Eigeninitiative anspruchsvolle Bildungsmaßnahmen aus, die IHK als zuständige Stelle prüft die Förderfähigkeit der eingereichten Maßnahme, berechnet die förderfähigen Kosten und zahlt den Betrag an den Stipendiaten aus.Den Antrag auf Aufnahme stellt der Interessent bei seiner zuständigen Stelle, bei der der Berufsausbildungsvertrag eingetragen ist – also bei der IHK oder der Handwerkskammer. Hier gibt es ein entsprechendes Formular.Kontakt bei der IHK:Kathrin Olejnik0345 2126-331kolejnik@halle.ihk.de

Gastbeitrag: Von Dr. Simone Danek, Geschäftsführerin für Aus- und Weiterbildung bei der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK)

22.12.2018  08.00 Uhr

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Dr. Simone Danek FOTO: IHK