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Höchstleistungen in der Ausnahmesituation

WINTER: Große Mengen Neuschnee und Minusgrade brachten das öffentliche Leben fast zum Erliegen.

Höchstleistungen in der Ausnahmesituation

Voller Einsatz nach dem Wintereinbruch: Während die Müllentsorgung an den Hauptstraßen schnell wieder normal vonstatten ging, wurde es in den Nebenstraßen oft viel schwieriger. FOTO: MAIK SCHUMANN

Als unsere Region vor wenigen Tagen innerhalb wenigen Stunden von einer wahren Schneewalze förmlich überrollt wurde, kamen das private, aber auch das öffentliche Leben schnell zum Erliegen. Wahre Berge der ansonsten so raren weißen Pracht stellten Privathaushalte und Grundstücksbesitzer vor praktisch unlösbare Herausforderungen und ein schnelles Ende schien nicht in Sicht.

In dieser Ausnahmesituation rückten insbesondere die sonst so selbstverständlichen öffentlichen Dienstleistungen wie Bus – und Bahnverkehr, Krankentransport oder die Abfallentsorgung in den Vordergrund. Für solche Fälle muss natürlich ein entsprechender Notfallplan vorgehalten werden, gilt es doch gemeinsam die öffentliche Infrastruktur am Laufen zu halten oder zumindest schnellstens wieder aufzubauen.

Im Landkreis Mansfeld-Südharz wurde das in den meisten Fällen durch den Einsatz der Feuerwehren, THW sowie der Unterstützung der örtlichen Bauhöfe realisiert. Eine ganz besondere Rolle spielte dabei aber natürlich der Winterdienst. Zudem packten vielerorts auch die Bürger gemeinsam an. Einwohner, Landwirte und lokale Unternehmen arbeiteten unbürokratisch mit den Kommunen Hand in Hand, um alle Straßen und Plätze schnellstmöglich von den Schneemassen zu befreien.

Höchstleistungen erbrachten in dieser Ausnahmesituation auch die Mitarbeiter der RES Recycling und Entsorgungs-Service GmbH, die im Auftrag des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft des Landkreises für die Abfuhr der Mülltonnen zuständig ist. Die Reaktionen der Bürger zeigten, dass die harte Arbeit der Kollegen auf den Entsorgungsfahrzeugen entsprechend honoriert wurde.

So mussten die großen Müllfahrzeuge, die schon unter Normalbedingungen nicht die beweglichsten sind, mit viel Umsicht durch die engen Gassen manövriert und nicht selten die schweren Restmülltonnen einzeln über Schneeberge gehoben werden. „Das waren Höchstleistungen im Dauertakt. Ganz prima!“, sagt dann auch nicht nur Maritta S. aus Sangerhausen dankbar!

Die RES Recycling und Entsorgungs-Service GmbH konnte schon am Mittwoch der Folgewoche seine normalen Touren wieder aufnehmen – zumindest dort, wo die Umstände es zuließen, heißt es von dem Unternehmen.

Kunden an Nebenstraßen, durch die das Müllauto zurzeit nicht durchkommt, wurden gebeten, die Tonnen an der nächsten Hauptstraße bereitzustellen. Dabei ist sicher noch nicht allen Bürgern bewusst, dass es auch dafür einen Notfallplan gibt. Für viele Adressen im Kreisgebiet regelt ein Winternotfallplan von vorneherein die entsprechenden Ausweichstellplätze für die Mülltonnen.

Der Plan kann auf der Homepage des Eigenbetriebs (www.abfallwirtschaft-msh.de) eingesehen werden – der nächste Winter kommt bestimmt. VEIT HOHMANN
   

Das ist der EAW Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung (LKGebNRG) vom 11. November 2005 (GVBl. LSA S. 692) wurde am 1. Juli 2007 aus den Gemeinden der bisherigen Landkreise Mansfelder Land und Sangerhausen der neue Landkreis Mansfeld-Südharz gebildet.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft für den Landkreis Mansfeld-Südharz ist zum 1. Januar 2010 gebildet worden. Träger des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft ist der Landkreis Mansfeld-Südharz. Die Leitung des EAW liegt in Händen der Betriebsleiterin Lucardis-Astrid Isenberg.

Der EAW nimmt seit dem 1. Januar 2010 im Rahmen seiner Betriebssatzung die Belange des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf der Grundlage von§20 Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie gemäß §3Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt im gesamten Kreisgebiet Mansfeld-Südharz wahr.

Insbesondere obliegt dem EAW die Organisation, Durchführung und Abrechnung der Aufgaben der öffentlichen Abfallentsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie denen der Abfallwirtschaftskonzeption und der des einschlägigen Satzungsrechtes des Trägers (Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung).

Die Aufgaben des EAW sind u. a.
• die Wirtschaftsführung
• die Vorbereitung der Abfall- und Gebührensatzung
• die Gebührenkalkulation und -veranlagung
• der Einzug und die Vollstreckung der Abfallgebühren
• das Mahnwesen und das Kostencontrolling
• die Organisation der Nachsorge und die Rekultivierung der geschlossenen Kreismülldeponien des Landkreises
• die Organisation und Sicherstellung der Entsorgungssicherheit gemäß den Festlegungen des kreislichen Abfallwirtschaftskonzeptes (AWIKO)
• die Anleitung und Kontrolle der Vertragserfüllung der durch den Landkreis Mansfeld-Südharz beauftragten Dritten

Quelle: Homepage Abfallwirtschaft MSH