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Gefahr durch Eis & Schnee

Guter Rat - Recht, Steuern und Finanzen

Gefahr durch Eis & Schnee

So schön eine frische Schneedecke auch aussehen mag: Haus- und Grundbesitzer müssen sich schon am frühen Morgen ins Zeug legen, damit der Bürgersteig vor ihrem Haus nicht zur Glatteis-Falle für Passanten wird.Wer seiner Pflicht zur Gehwegreinigung nicht nachkommt, haftet mit seinem Vermögen, wenn es aufgrund dessen zu einem Unfall kommt. Und das gilt auch für unbebaute Grundstücke. Denn alle Besitzer eines Grundstücks - mit oder ohne Bebauung - sind dazu verpflichtet, ihren Grundbesitz so abzusichern, dass für andere Personen keine Gefahren bestehen. Im Winter bedeutet das, die Bürgersteige von Schnee und Eis zu befreien, damit niemand ausrutscht oder sich verletzt.Es hängt dabei von der jeweiligen Gemeinde ab, zu welchen Zeiten die Wege geräumt sein müssen. In vielen Gemeinden muss zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends alles freigeschaufelt und gefegt werden. „In jedem Fall sollte man sich bei seiner Gemeinde über die örtlichen Regelungen informieren und diese einhalten“, rät Ralf Michl von der Nürnberger Versicherung.Geschieht trotz aller Sorgfalt ein Unfall, kann die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen schützen. Informationen dazu bietet unter anderem die Internetseite www.nuernberger.de. djd

RECHT - Haus- und Grundbesitzer müssen für Stürze auf glatten Gehwegen haften

24.01.2019 11.00 Uhr

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Schneeschippen ist Pflicht für Grundbesitzer. FOTO: DJD/NÜRNBERGER VERSICHERUNG/ GETTY

Acht Wochen mehr Zeit

STEUERN - Wichtige Neuregelungen für das Jahr 2019 auf einen Blick

Das Jahr 2019 bringt wieder einige Neuerungen im Steuerrecht. Was sich ändert und was das für die Bürger bedeutet, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).

Für die Abgabe der Steuererklärung 2018 gelten erstmals offiziell neue Fristen. Generell haben alle im Vergleich zur bisherigen Regelung zwei Monate mehr Zeit. Konkret: Wer zur Abgabe der Steuererklärung 2018 verpflichtet ist und diese selbst anfertigt, hat dafür bis Ende Juli 2019 Zeit (bisherige Abgabefrist: 31. Mai). Wer abgeben muss und sich für die Erstellung professionelle Hilfe bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater holt, kann sich für die Einreichung der Steuererklärung 2018 bis Ende Februar 2020 Zeit lassen (bisherige Abgabefrist: 31. Dezember). Wer die Steuererklärung trotz längerer Abgabefristen verspätet einreicht, muss mit Verspätungszuschlag und Zwangsgeld rechnen.

Der Grundfreibetrag wird 2019 von jährlich 9.000 Euro auf 9.168 Euro steigen. Das bedeutet den VLH-Experten zufolge, dass ein Single 2019 bis zu einer jährlichen Einkunftshöhe von 9.168 Euro keine Steuern zahlen muss. Das Doppeltesteht zusammenveranlagten Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern zu. Der Grundfreibetrag soll sicherstellen, dass das staatlich festgelegte Existenzminimum steuerfrei ist. VLH