Wittenberg/Gräfenhainichen ANZEIGE

Gesetz im Internet

Guter Rat - Recht, Steuern und Finanzen

Gesetz im Internet

Das Internet hat das Leben fundamental verändert: Auf die Nutzung des World Wide Web möchte niemand mehr verzichten. Die Kommunikation läuft heute überwiegend über das Netz, in der Weihnachtszeit werden viele Millionen Geschenke online bestellt. Und wo Licht ist, ist auch viel Schatten. Immer mehr rücken die negativen Begleiterscheinungen der Digitalisierung ins Blickfeld: Die Stichworte lauten Hasskommentare, Cybermobbing, Phishing, Daten- und Identitätsmissbrauch oder Datenverlust. Zunehmend in den Fokus geraten auch sogenannte Fakeshops: Sie existieren nur virtuell, denn die Betreiber kassieren ab, ohne eine einzige Ware geliefert zu haben. Viele Verbraucher sind unsicher, welche rechtliche Handhabe sie bei Betrug in der digitalen Welt haben.„Viele Verbraucher sind unsicher, welche rechtliche Handhabe sie bei einem Betrug haben. „Das Internet ist in Deutschland kein rechtsfreier Raum“, betont Christoph Meurer von der Itzehoer Rechtsschutz Union. In den Medien würden oft die Begriffe „Internetrecht“ oder „Onlinerecht“ kursieren: „Diese stellen aber kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern setzen sich aus vielen verschiedenen Rechtsgebieten zusammen, die auch im 'normalen' Leben gelten, etwa im Zivilrecht oder Strafrecht.“Dazu kämen noch rechtliche Regelungen, die sich mit den Besonderheiten des Internets beschäftigen - etwa die Bekämpfung von Spam-Mails oder das Widerrufsrecht bei Einkäufen im Internet. „Auch wenn man einen Kaufvertrag über Verkaufsplattformen im Internet abschließt: Es bleibt ein echter Kaufvertrag, wie ein Einkauf am Kiosk“, so Meurer. Generell sei in der virtuelle Welt eine verantwortungsvolle Nutzung notwendig. Ein gesundes Misstrauen helfe hier weiter: „Das Internet bietet unzählige Möglichkeiten, straft aber Fehler ohne Gnade ab und vergisst nie.“ djd

RECHT - Die digitale Welt straft Fehler gnadenlos ab und vergisst nie

11.10.2019 18.00 Uhr

Gesetz im Internet-2
Das Internet hat unsere Art zu leben entscheidend verändert. FOTO: ADOBE STOCK/JELENA

Finanzielles Risiko bei PKV

Viele Rentner können die Beiträge zur PKV nicht aufbringen. Die Altersrückstellungen bieten nicht die Entlastung, die zugesichert wurde. Im Gegenteil: Die Beiträge steigen weiter. Jedoch ist eine Rückkehr in die Gesetzliche oft möglich, auch für über 55-Jährige. So z. B. über gesetzlich versicherte Lebenspartner. Selbstständige können durch Gestaltungsmodelle im Unternehmen bis zum 55. Lebensjahr eine Pflichtversicherung begründen, danach gibt es andere Optionen. Z. B. durch eine Versicherung im europäischen Ausland nach der Richtlinie Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971. Nach Prüfung des Einzelfalles erschließen sich meistens Möglichkeiten zur Rückkehr.

Bei näheren Fragen steht Rechtsanwältin Wenke Pöpping, Töpferstr. 85, 16247 Joachimsthal zur Verfügung. Ansprechpartnerin in Versicherungsfragen ist Frau Ulrich (Tel. 033361/9885).