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Gesetz im Internet

Guter Rat - Recht, Steuern und Finanzen

Gesetz im Internet

Das Internet hat das Leben fundamental verändert. Auf seine Nutzung möchte niemand mehr verzichten. Aber wo Licht ist, ist auch Schatten. Die Stichworte lauten Hasskommentare, Cybermobbing, Phishing, Daten- und Identitätsmissbrauch oder Datenverlust. Zunehmend in den Fokus geraten auch sogenannte Fakeshops, die nur virtuell existieren: Die Betreiber kassieren ab, ohne die Ware zu liefern.Viele Verbraucher sind unsicher, welche rechtliche Handhabe sie bei einem Betrug haben. „Das Internet ist in Deutschland kein rechtsfreier Raum“, betont Christoph Meurer von der Itzehoer Rechtsschutz Union. In den Medien würden oft die Begriffe „Internetrecht“ oder „Onlinerecht“ kursieren: „Diese stellen aber kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern setzen sich aus vielen verschiedenen Rechtsgebieten zusammen, die auch im 'normalen' Leben gelten, etwa im Zivilrecht oder Strafrecht.“Dazu kämen noch rechtliche Regelungen, die sich mit den Besonderheiten des Internets beschäftigen - etwa die Bekämpfung von Spam-Mails oder das Widerrufsrecht bei Einkäufen im Internet. „Auch wenn man einen Kaufvertrag über Verkaufsplattformen im Internet abschließt: Es bleibt ein echter Kaufvertrag, wie ein Einkauf am Kiosk“, so Meurer.Generell sei in der virtuelle Welt eine verantwortungsvolle Nutzung notwendig. Ein gesundes Misstrauen helfe hier weiter: „Das Internet bietet unzählige Möglichkeiten, straft aber Fehler ohne Gnade ab und vergisst nie.“ djd

RECHT - Die digitale Welt straft Fehler gnadenlos ab und vergisst nie

11.10.2019 11.00 Uhr

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Das Internet hat unsere Art zu leben entscheidend verändert. FOTO: ADOBE STOCK/JELENA

Befreiung vom Rundfunkbeitrag

RECHT - Bei Zweitwohnung nur einmal zahlen

Der Rundfunkbeitrag fällt für jede Wohnung an - egal, ob darin ein Radio oder Fernseher steht und wie oft die Bewohner zu Hause sind. Wer eine Nebenwohnung hat, kann sich allerdings von der erneuten Zahlung befreien lassen. Bisher war dies auch rückwirkend möglich. Der Beitragsservice in Köln weist nun darauf hin, dass solche Befreiungen künftig nur noch ab dem Monat möglich sind, in dem der Antrag gestellt wird - voraussichtlich gilt dies ab November.

Wer seinen Befreiungsantrag zur Zweitwohnung noch nicht gestellt hat, sollte dies deshalb bis Ende Oktober nachholen. Der Beitragsservice rechnet damit, dass die deutschen Ministerpräsidenten dann das Verfahren anpassen. Dies ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass Inhaber mehrerer Wohnungen nur einmal zahlen müssen. Die Befreiung soll allerdings erst auf Antrag erfolgen. Derzeit können Antragsteller rückwirkend bis zum 18. Juli 2018, dem Datum der Entscheidung, befreit werden.

Auf der Seite im Internet www.rundfunkbeitrag.de können Inhaber einer Zweitwohnung direkt online oder mit einem ausdruckbaren Formular die Befreiung beantragen. Voraussetzung ist, dass die Wohnung auf den Antragsteller angemeldet ist. Dieser muss daher zusätzlich eine Meldebescheinigung einreichen, die die Anmeldung von Haupt- und Nebenwohnung sowie das jeweilige Einzugsdatum bestätigt. Befreit wird nur der Antragsteller - erwachsene Mitbewohner müssen in der Regel den Rundfunkbeitrag zahlen. dpa