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Gefahr durch Eis und Schnee

Guter Rat - Recht, Steuern und Finanzen

Gefahr durch Eis und Schnee

So schön eine frische Schneedecke auch aussehen mag: Haus- und Grundbesitzer müssen sich schon am frühen Morgen ins Zeug legen, damit der Bürgersteig vor ihrem Haus nicht zur Glatteis-Falle für Passanten wird. Wer seiner Pflicht zur Gehwegreinigung nicht nachkommt, haftet mit seinem Vermögen, wenn es aufgrund dessen zu einem Unfall kommt. Und das gilt auch für unbebaute Grundstücke. Denn alle Besitzer eines Grundstücks - sei es mit oder ohne Bebauung - sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Grundbesitz so abzusichern, dass für andere Personen keine Gefahren bestehen. Im Winter bedeutet das, die Bürgersteige von Schnee und Eis zu befreien, damit niemand ausrutscht oder sich verletzt. Es hängt dabei von der jeweiligen Gemeinde ab, zu welchen Zeiten die Wege geräumt sein müssen. „In jedem Fall sollte man sich bei seiner Gemeinde über die örtlichen Regelungen informieren und diese einhalten“, rät Ralf Michl von der Nürnberger Versicherung. Geschieht trotz aller Sorgfalt ein Unfall, kann die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen schützen. Informationen dazu bietet die Seite www.nuernberger.de.Der Versicherer prüft im Fall der Fälle, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht, übernimmt die Kosten von berechtigten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Zudem übernimmt er bei einem Rechtsstreit die Prozesskosten. djd

RECHT - Haftung für Stürze auf glatten Gehwegen

24.01.2019 11.00 Uhr

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Schneeschippen ist Pflicht für Grundbesitzer. FOTO: DJD/NÜRNBERGER VERSICHERUNG/GETTY

Zwei Monate mehr Zeit

STEUERN - Neues auf einen Blick

Das Jahr 2019 bringt wieder einige Neuerungen im Steuerrecht. Was sich ändert und was das für die Bürger bedeutet, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).

Für die Abgabe der Steuererklärung 2018 gelten erstmals offiziell neue Fristen. Generell haben alle im Vergleich zur bisherigen Regelung zwei Monate mehr Zeit. Konkret: Wer zur Abgabe der Steuererklärung 2018 verpflichtet ist und diese selbst anfertigt, hat dafür bis Ende Juli 2019 Zeit (bisherige Abgabefrist: 31. Mai). Wer abgeben muss und sich für die Erstellung professionelle Hilfe bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater holt, kann sich für die Einreichung der Steuererklärung 2018 bis Ende Februar 2020 Zeit lassen (bisherige Abgabefrist: 31. Dezember). Wer die Steuererklärung trotz längerer Abgabefristen verspätet einreicht, muss mit Verspätungszuschlag und Zwangsgeld rechnen.

Der Grundfreibetrag wird ab 1. Januar 2019 von jährlich 9.000 Euro auf 9.168 Euro pro Jahr steigen. Das bedeutet den VLH-Experten zufolge, dass ein Single 2019 bis zu einer jährlichen Einkunftshöhe von 9.168 Euro keine Steuern zahlen muss. Das Doppelte, also 18.336 Euro, steht zusammenveranlagten Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern zu. Der Grundfreibetrag soll sicherstellen, dass das staatlich festgelegte Existenzminimum steuerfrei ist, sodass sich jede Person das Lebensnotwendigste leisten kann. Auch der am Grundfreibetrag orientierte Unterhaltshöchstbetrag steigt auf 9.168 Euro pro Jahr. VLH