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Finanzielles Risiko bei Privater Krankenversicherung

Guter Rat - Recht, Steuern und Finanzen

Finanzielles Risiko bei Privater Krankenversicherung

Früher mit Billigtarifen angelockt, stehen viele Rentner vor dem unlösbaren Problem: Die Beiträge zur PKV können aus der Rente nicht aufgebracht werden. Die Altersrückstellungen bieten nicht die Entlastung, die bei Vertragsabschluss zugesichert wurde. Im Gegenteil: Die Beiträge steigen weiter Jahr für Jahr. Jedoch ist bei genauer Prüfung des Einzelfalls eine Rückkehr in die Gesetzliche in den meisten Fällen möglich, auch für über 55-Jährige. So zum Beispiel über gesetzlich versicherte Lebenspartner. Selbstständige können durch Gestaltungsmodelle im Unternehmen bis zum 55. Lebensjahr noch eine Pflichtversicherung begründen, danach gibt es andere Optionen. So zum Beispiel durch eine Versicherung im europäischen Ausland nach der Richtlinie Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971. Nach Prüfung des Einzelfalles erschließen sich in den meisten Fällen Möglichkeiten zur Rückkehr. Bei näheren Fragen steht Rechtsanwältin Wenke Pöpping (Töpferstr. 85, 16247 Joachimsthal ) zur Verfügung. Die Ansprechpartnerin in Versicherungsfragen ist Frau Ulrich (Tel. 033361/9885).

FINANZEN - Auch für über 55-Jährige gibt es Möglichkeiten zur Entlastung

11.10.2019 11.00 Uhr

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FOTO: PIXABAY

Gesetz im Internet

RECHT - Die digitale Welt straft Fehler gnadenlos ab und vergisst nie

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Das Internet hat das Leben fundamental verändert. Auf seine Nutzung möchte niemand mehr verzichten. Aber wo Licht ist, ist auch Schatten. Die Stichworte lauten Hasskommentare, Cybermobbing, Phishing, Daten- und Identitätsmissbrauch oder Datenverlust. Zunehmend in den Fokus geraten auch sogenannte Fakeshops, die nur virtuell existieren: Die Betreiber kassieren ab, ohne die Ware zu liefern.

Viele Verbraucher sind unsicher, welche rechtliche Handhabe sie bei einem Betrug haben. „Das Internet ist in Deutschland kein rechtsfreier Raum“, betont Christoph Meurer von der Itzehoer Rechtsschutz Union. In den Medien würden oft die Begriffe „Internetrecht“ oder „Onlinerecht“ kursieren: „Diese stellen aber kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern setzen sich aus vielen verschiedenen Rechtsgebieten zusammen, die auch im 'normalen' Leben gelten, etwa im Zivilrecht oder Strafrecht.“

Dazu kämen noch rechtliche Regelungen, die sich mit den Besonderheiten des Internets beschäftigen - etwa die Bekämpfung von Spam-Mails oder das Widerrufsrecht bei Einkäufen im Internet. „Auch wenn man einen Kaufvertrag über Verkaufsplattformen im Internet abschließt: Es bleibt ein echter Kaufvertrag, wie ein Einkauf am Kiosk“, so Meurer.

Generell sei in der virtuelle Welt eine verantwortungsvolle Nutzung notwendig. Ein gesundes Misstrauen helfe hier weiter: „Das Internet bietet unzählige Möglichkeiten, straft aber Fehler ohne Gnade ab und vergisst nie.“ djd/Adobe Stock/Jelena