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Experten helfen beim Wechsel

KFZ-VERSICHERUNG: Frist geht bis 30. November

Experten helfen beim Wechsel

Der 30. November ist bei den meisten KFZ-Verträgen der Stichtag für die Kündigung des alten Vertrages, wenn man zum Jahresbeginn des Folgejahres zu einem anderen, kostengünstigeren Versicherer wechseln will.Wer durch Wechsel des Kfz-Versicherers sparen will, sollte aber nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf das Kleingedruckte sowie die ausreichende Deckung von Sach- und Personenschäden – Experten empfehlen eine Höchstdeckung von 100 Millionen Euro.     

Die Vertragskündigung sollte bis spätestens 30. November bei der bisherigen Versicherung vorliegen – am besten als Einschreiben mit Rückschein. „Diesen Aufwand können sich Wechselwillige aber auch sparen und sie müssen nicht einmal das Haus verlassen, wenn sie sich an unabhängige Versicherungsmakler wie uns wenden“, informiert Olaf Klinger vom UVD in Merseburg. Er und sein Team beraten Interessenten gern ausführlich dazu.

Ausnahmen von der Regel

Selbstständige und Kleinstunternehmen mit geringem Umsatz können nicht gezwungen werden, ihre Steuererklärung elektronisch abzugeben. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem kürzlich veröffentlichten Urteil. Er hob damit eine Zwangsgeldandrohung gegen einen Physiotherapeuten auf. (Az: VIII R 29/19) Dieser arbeitete selbstständig und ohne eigene Praxis oder Büroräume.