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Nein zur Ehe – ja zum Haus

Wohnwelten 

Nein zur Ehe – ja zum Haus

Wenn unverheiratete Paare ein Haus erwerben oder modernisieren, sollten sie ihre Eigentumsrechte eindeutig klären. Schließlich bindet sie die finanzielle Entscheidung langfristig. Rund 2,9 Millionen Paare leben hierzulande in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Viele von ihnen erwerben zusammen Wohneigentum. Doch anders als bei Ehepartnern fehlen gesetzliche Vereinbarungen, die Rechte und Pflichten eindeutig regeln. Hier sollten unverheiratete Paare beim Immobilienkauf vorsorgen. Sonst sind im Fall einer Trennung Konflikte und wirtschaftliche Schäden vorprogrammiert. Der Grundbucheintrag ist entscheidend. Thomas Mau von der BHW Bausparkasse betont, dass sich beide Partner als Eigentümer eintragen lassen sollten. „Steht nur ein Partner im Grundbuch, hat der andere keine Eigentumsrechte“, so der BHW Experte. Haben unverheiratete Paare ein Baudarlehen aufgenommen, lassen sich im Falle einer Trennung andere Regelungen finden. Die Finanzierung kann in Absprache mit der Bank oder Bausparkasse auch von einem der Ex-Partner allein fortgesetzt werden. Um Konflikten oder finanziellen Notlagen vorzubeugen, können die Lebensgefährten einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen. Weitere Option: eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für den Immobilienerwerb gründen. „Die Partner regeln verbindlich, wer bei einer Trennung in der Immobilie bleibt und wie der andere abgefunden wird“, erläutert Mau.

20.09.2018  12.00 Uhr

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Immobilien kaufen ohne Reue: nur mit klaren Vereinbarungen für beide Partner. Foto: Postbank

Immobilien: Tauschen ist das neue Kaufen

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Foto: Postbank

Ältere Hausbesitzer mit einem großen Grundstück und viel Wohnfläche wollen sich verkleinern, umgekehrt suchen junge Familien nach einem Haus mit Garten. Die Lösung für beide: ein Immobilientausch. Die junge Familie besitzt eine Dreizimmerwohnung, sucht aber ein Haus mit Garten. Das ältere Ehepaar besitzt ein solches und möchte sich nach dem Auszug der Kinder verkleinern. Tauschen – geht das? „Wir beobachten, dass der Bedarf nach einer verbesserten Wohnsituation bei jüngeren wie älteren Eigentümern steigt. Gleichzeitig schrecken viele davor zurück, sich auf den überlasteten Wohnungsmarkt zu begeben. Das macht einen Immobilientausch so attraktiv“, sagt Rüdiger Grimmert von der BHW Bausparkasse. Doch wie bringt man Eigentümer zusammen, die ihre Immobilie nicht auf dem Markt anbieten und sich auch nicht als Interessenten gegen Mitbewerber durchsetzen wollen? Am besten sucht man sich einen Makler des Vertrauens, bei dem man hinterlegt, welche Immobilie im Angebot ist und welche gesucht wird. Ein Verkauf kommt erst zustande, wenn das alternative Angebot stimmt. „Auch beim Immobilientausch handelt es sich um einen Kauf bzw. Verkauf, bei dem Kosten, wie Grunderwerbsteuer und Notargebühren anfallen“, sagt BHW Experte Grimmert. Die Höhe richtet sich nach dem Verkehrswert des Wohneigentums, der sich beim Verkauf erzielen ließe. „Damit ist es für den Tausch unerheblich, ob beide Objekte gleichwertig sind.“

Immobilientausch: So geht’s  • Klären Sie Ihren Bedarf und Ihr Angebot. • Suchen Sie einen auf Immobilientausch spezialisierten Makler und hinterlegen Sie dort Ihr Interesse. Tauschobjekte stehen in der Regel nicht zum Verkauf. Sie müssen sich nicht gegen Mitbewerber behaupten. • Im Erfolgsfall werden normale Verkaufsverträge für beide Tauschparteien abgeschlossen. Bei einer Verkleinerung steht der Gewinn für weitere Investitionen zur Verfügung.