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Eigene Wünsche schriftlich verfügen

Abschied nehmen - Weißenfels, Zeitz

Eigene Wünsche schriftlich verfügen

Über Art und Ort der eigenen Bestattung sollten Familienmitglieder schon zu Lebzeiten miteinander sprechen. Das erleichtert später den Hinterbliebenen die Gestaltung der Bestattung des Verstorbenen. Wer sicher gehen will, dass er tatsächlich nach eigenen Wünschen beigesetzt wird, sollte seine Vorstellungen zu Art und Ort der Bestattung und deren Ausgestaltung in einer letztwilligen Verfügung niederschreiben und diese zu den Dokumenten legen, die anlässlich des Todesfalls benötigt werden. Ist eine solche Willensäußerung nicht vorhanden, können Angehörige selbst festlegen, wie und wo der Verstorbene beigesetzt wird.

Abschied nehmen - Weißenfels, Zeitz

03.09.201915.00 Uhr

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Dabei gilt: Hinterlässt der Verstorbene einen Ehegatten, bestimmt dieser – vor anderen Verwandten – Art und Ort der Bestattung und Trauerfeier. Gibt es keinen Ehegatten, ist der Wille der Kinder beziehungsweise ihrer Ehegatten entscheidend – vor dem Votum der übrigen Verwandten. Sind mehrere Kinder beziehungsweise Angehörige gleichen Grades aufgerufen, die Bestattung zu organisieren, ist grundsätzlich die Einwilligung aller zum „Wo“ und „Wie“ erforderlich.