Weißenfels ANZEIGE

E-Scooter in immer mehr Städten

Trends im Fokus

E-Scooter in immer mehr Städten

Elektro-Scooter sind Roller mit einem Elektroantrieb und gerade im Trend. Seit Juni vergangenen Jahres sind sie in Deutschland im Straßenverkehr erlaubt. Da zurzeit für den privaten Gebrauch nur wenige Modelle auf dem Markt sind, dominieren auf den Straßen die Sharing-Scooter. So stehen zum Beispiel in Halle seit letztem Dezember die türkisfarbenen Roller des Berliner Unternehmens Tier zum Verleih zur Verfügung. Für eine Nutzungsgebühr von einem Euro pro Fahrt plus 15 Cent pro Minute kann man die Scooter per App leihen, solange man mindestens 18 Jahre alt ist. Wie bei den meisten anderen Städten begrenzt sich das Gebiet auf den innerstädtischen Raum.Erste Bilanz Die ersten beiden Monate seien positiv verlaufen, teilte das Unternehmen mit. „Neben einem positiven Feedback gibt es Wünsche der Nutzer, das Gebiet zu erweitern.“ Die durchschnittliche Fahrzeit betrage sieben bis neun Minuten. Im Schnitt werde alle 3,5 Minuten ein Scooter ausgeliehen und 80 bis 90 Prozent der Flotte werde mindestens einmal am Tag vom Kunden bewegt. So konnte das Unternehmen bereits bis Ende Januar 20 000 Fahrten verzeichnen. Um die Akkus vor Ort auszutauschen und Sicherheitschecks durchzuführen, sind Mitarbeiter des Unternehmens mit zwei Elektrofahrzeuge unterwegs. Gegebenenfalls werden die Roller an neuralgischen Punkten neu- oder umverteilt.„Die Akkustände werden remote überwacht und fallen niemals unter ein bestimmtes Level, so dass der Nutzer nicht Gefahr läuft mit einem leeren Akku unterwegs sein zu müssen“, erklärt der für Halle zuständige Tier-City-Manager, Georg Grams.   

Elektromobilität auf dem Vormarsch

27. 02. 2020 16.00 Uhr

E-Scooter in immer mehr Städten-2
Foto: M. Becker

Verkehrsregeln einhalten

Auch für E-Scooter gelten bestimmte Verkehrsregeln. So dürfen sie nicht überall abgestellt werden. Außerdem sind sie nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind sie verboten – außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen „E-Scooter frei“ erlaubt. Um das korrekte Parken der Scooter durch die Nutzer zu unterstützen, hat das Unternehmen die Parkverbotszonen in der App als „No Parking Areas“ gekennzeichnet. Dort kann die Miete nicht beendet werden und der Nutzer muss weiter zahlen. Dadurch soll er dazu angehalten, sich an diese Regularien zu halten. „Sollte es jedoch zu Behinderungen oder Störungen durch falsches Parken im öffentlichen Raum kommen, reagieren meine Kollegen sehr schnell und beseitigen die Roller umgehend. Oftmals ist der Scooter bereits wieder verliehen und steht nicht mehr dort wenn meine Kollegen eintreffen“, versichert Grams. Die Polizeiinspektion Halle kann die Verstöße weder dokumentieren, noch widerlegen. Diese seien ein Vergehen, die lediglich mit einem Verwarnungsgeld vor Ort bestraft und nicht statistisch erfasst werden.

In Weißenfels und Zeitz sind laut Angaben der jeweiligen Presseabteilungen keine E-Scooter geplant. nenya