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Der EuGH stärkt die Rechte von Verbrauchern

Guter Rat – Recht, Steuern und Finanzen

Der EuGH stärkt die Rechte von Verbrauchern

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einer Entscheidung vom 26. März 2020 die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Darauf macht die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Birgit Hildebrandt aus Dessau-Roßlau in einer Mitteilung aufmerksam.Auf dieses Urteil berufen kann sich, wer in der Zeit zwischen 2010 und 2016 sowie in den Jahren 2019 und 2020 Darlehens- und Leasingverträge, ob als Immobiliendarlehen oder PKW Kredit abgeschlossen hat.Das Urteil ermöglicht in sehr vielen Fällen, in denen bei der Widerrufsbelehrung die so genannte „Kaskadenverweisung“ verwendet wurde, auch heute noch die Erklärung des Widerrufs. Damit können sich betroffene Verbraucher von Darlehens- bzw. Kreditverträgen vorzeitig lösen.In zahlreichen Widerrufsbelehrungen der Jahre 2010-2016 sowie in den Jahren 2019 und 2020 finden sich Formulierungen, die im Hinblick auf den Fristbeginn zu beanstanden sind. Enthält ein Darlehens- oder Leasingvertrag die vom EuGH bemängelte Belehrung hat die Widerrufsfrist für den Widerruf der Vertragserklärung des Verbrauchers RECHTSTIPP Urteil macht Widerruf von vielen Kreditverträgen auch heute noch möglich Dnicht zu laufen begonnen und der Vertrag kann auch heute noch widerrufen werden.  

Rechtstipp - Urteil macht Widerruf von vielen Kreditverträgen auch heute noch möglich

17.04.2020  14.00 Uhr

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Europäischer Gerichtshof in Luxemburg FOTO: ARCHIV/DPA
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Als Folge eines solchen Widerrufs ist das gesamte Darlehen zurückzuzahlen. Bei Immobiliendarlehen kann sich der Verbraucher beispielsweise trotz noch laufender Festzinsbindung ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Darlehen lösen bzw. eine Umschuldung zu aktuell niedrigen Zinsen vorzunehmen.

Bei Autokrediten kommt es infolge des Widerrufs zur Rückabwicklung des Vertrages, mithin zur Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung aller bisher gezahlten Raten. So können sich beispielsweise betroffene Verbraucher, die ein Dieselskandalfahrzeug besitzen, davon trennen, ohne im Idealfall noch eine Nutzungsgebühr für das Fahrzeug zahlen zu müssen. RA Birgit Hildebrandt