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Bei Vollmacht auf Nummer Sicher gehen

Guter Rat – Recht, Steuern und Finanzen

Bei Vollmacht auf Nummer Sicher gehen

Wer entscheidet, wenn ich dement bin? Und wer klärt nach meinem Tod meinen Nachlass? Geht es dabei um Grundstücke, muss eine Vollmacht beglaubigt sein. Aber nicht jede Beglaubigung wird anerkannt.Nach dem Tod eines Menschen kümmern sich manchmal Bevollmächtigte darum, den Nachlass abzuwickeln. Dreht es sich dabei auch um Grundstücke, benötigen sie eine beglaubigt Vollmacht.An sich dürfen verschiedene Stellen Dokumente beglaubigen. Um über den Tod des Vollmachtgebers hinaus zu wirken, reicht es aber nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln (OLG) nicht, dass die Betreuungsbehörde beglaubigt hat. Darüber berichtet die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im verhandelten Fall hatte ein Mann mit einer Vorsorgevollmacht eine Freundin zu seiner allgemeinen Bevollmächtigten für alle persönlichen und vermögensrechtlichen Dinge auch über den Tod hinaus eingesetzt. Die Betreuungsbehörde beglaubigte die Echtheit der Unterschrift des verstorbenen Mannes unter der Vollmachtsurkunde. Als der Mann verstarb, war er als Eigentümer eines Grundstückes eingetragen.Die Freundin wollte dieses Grundstück als Bevollmächtigte für den Nachlass unentgeltlich an einen Bekannten übertragen. Das Grundbuchamt verweigerte den Antrag, das Eigentum umzuschreiben. Zu Recht, entschieden die Richter (Az.: 2 Wx 327/19).Dem Grundbuchamt müssen sämtliche Unterlagen in öffentlich beglaubigter Form vorgelegt werden. Zwar kann auch die Betreuungsbehörde Unterschriften beglaubigen. Bei einer über den Tod hinaus erteilten Vollmacht gelte dies nicht. Denn die Betreuungsbehörde sei nur zuständig für Vollmachten, die für den Betreuungsfall gedacht sind.Betreuungsbehörde ist nur im Betreuungsfall zuständigFür Vollmachten, die auch nach dem Tode gelten, handele die Behörde daher nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich. Solche Beglaubigungen seien unwirksam. Wer eine über den Tod hinaus reichende Vollmacht erstellen möchte, sollte sie sicherheitshalber von einem Notar beglaubigen lassen, auch wenn dies etwas höhere Kosten verursache, raten die Erbrechtsexperten der Arbeitsgemeinschaft. dpa 

RECHT: Erbrechtler raten zu notarieller Beglaubigung

23.01.2020 12.00 Uhr

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Vollmachten, die über den Tod hinaus gelten, sollten vom Notar begaubigt werden. Die Unterschrift der Betreuungsbehörde reicht dafür nicht aus. FOTO: MZ-ARCHIV/DPA

Rechtstipp: Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?

Justitia, Göttin der Gerechtigkeit, sollte jedem Rechtsuchenden beistehen. In jedem Fall hilfreich sind eine Rechtsschutzversicherung und anwaltlicher Beistand. FOTO: THORBEN WENGERT/PIXELIO.DE
Justitia, Göttin der Gerechtigkeit, sollte jedem Rechtsuchenden beistehen. In jedem Fall hilfreich sind eine Rechtsschutzversicherung und anwaltlicher Beistand. FOTO: THORBEN WENGERT/PIXELIO.DE
Ein weit verbreitetes Vorurteil lautet: Rechtsschutzversicherungen sind schuld daran, dass die deutsche Justiz übermäßig in Anspruch genommen wird. Wie die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrer Informationsbroschüre zum Thema „Anwaltskosten“ mitteilt, zeigen Untersuchungen aber, das durch Rechtsschutzversicherungen keinesfalls eine „Prozesslawine“ ausgelöst wird. Vielmehr erfüllen Rechtsschutzversicherungen eine wichtige rechts- und sozialstaatliche Aufgabe.

So wie Bürger nicht häufiger krank werden, weil sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, prozessieren sie nicht häufiger, weil sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Denn die Entlastung von Verfahrenskosten hilft den Versicherten, ihr Recht durchzusetzen – während Nichtversicherte unter dem Druck der drohenden Kosten oft vorzeitig resignieren und damit auf berechtigte Ansprüche verzichten. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll. Allerdings sollte man die Leistungen der verschiedenen Rechtsschutzversicherer vergleichen und im Einzelfall prüfen, für welchen Lebensbereich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist. Mehr Infos: www.rak-sachsen-anhalt.de