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Nicht am falschen Ende sparen

Wohnen und Immobilien spezial 

Nicht am falschen Ende sparen

Bei den Themen „Fenster und Türen für den Neubau“ oder „Austausch von Fenstern und Türen im Bestandsgebäude“ kommen Bauherren und Modernisierern häufig zuerst die Kosten in den Sinn. Doch man muss nicht am falschen Ende sparen: Lukrative Förderungen und Zuschüsse erleichtern das Neubau- oder Modernisierungsprojekt. Der Verband Fenster + Fassade (VFF) aus Frankfurt am Main stellt einige der wichtigsten Programme vor. Die KfW-Bank bietet Bauherren mit dem Programm 153 „Energieeffizient Bauen“ eine Förderung des energetischen Gesamtstandards beim Neubau an. „Danach gilt: Je energieeffizienter das Haus, desto höher fällt die Förderung aus“, erläutert der VFF-Geschäftsführer Ulrich Tschorn.Weiter geht es mit Zuschüssen, die im Rahmen des Programms 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ gewährt werden. Dieses gilt für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz.Nicht minder attraktiv sind die Programme für Modernisierer oder Käufer von Bestandsgebäuden: Das Programm 151 „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ gilt für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder für einzelne energetische Maßnahmen.Programm 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ wiederum bietet einen Kredit für mehr Wohnkomfort und Einbruchschutz. Zudem ist das bereits vorgestellte Programm 153 „Energieeffizient Bauen“ auch auf den Kauf eines neuen KfW-Effizienzgebäudes anwendbar. Dazu kommen wie beim Neubau die erhältlichen Zuschüsse des Programmes 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ und das Programm 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder für die Umsetzung einzelner energetischer Maßnahmen.„Ganz wichtig sind auch die Zuschuss-Programme 455-B und 455-E „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Barrierereduzierung„ und “Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz„. Auch hier winken jeweils attraktive Summen für die Erhöhung von Komfort und Sicherheit“, so Tschorn.Neben den dargestellten Förderungen können gemäß § 35a III des EStG auch die Kosten für handwerkliche Arbeiten steuerlich abgesetzt werden. VFF/DS

FENSTER UND TÜREN - Förderungen und Zuschüsse sind möglich

02.10.2018 12.00 Uhr

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