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Außen- oder Innenabdichtung – das ist hier die Frage

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Außen- oder Innenabdichtung – das ist hier die Frage

Muffiger Geruch, abgeplatzter Putz und abblätternde Farbe: Beim Hauscheck entdecken viele Hausbesitzer in ihren Kellern diese altbekannten Probleme. Die Ursache ist klar: Seitlich eindringende Feuchtigkeit, die dem Mauerwerk zusetzt. Verschiedene Problemlösungen stehen parat. Experten empfehlen eine professionelle Außenabdichtung oder alternativ eine fachgerechte Innenabdichtung. Vor dieser Wahl stand auch Hausbesitzer Stefan Wiedemann. „Eine nicht vorhandene oder unzureichende Außenabdichtung der Kellerwände ist eine weitverbreitete Schwachstelle vor allem älterer Gebäude“, erläutert Carsten Kautzsch, der mit seinem ISOTEC-Fachbetrieb auf die Sanierung von Feuchteschäden spezialisiert ist. „Durch diese „Achillesferse„ dringt ungehindert Feuchtigkeit aus dem seitlich angrenzenden Erdreich in das Kellermauerwerk ein. Erst nach einer Außenabdichtung bzw. Innenabdichtung werden die Kellerräume wieder zu trockenen Lager,- Hobby- und Wohnräumen.“ Zwei bewährte Verfahren Für eine Außenabdichtung wird das Kellermauerwerk unter Einsatz eines Baggers freigelegt. In Abhängigkeit von der Kellereinbautiefe wird an den abzudichtenden Wänden ein Graben erstellt. Die hochwertige ISOTEC-Außenabdichtung gegen die seitlich eindringende Feuchte wird dann in einem mehrstufigen Verfahren aufgetragen. Oft aber lassen ein neu angelegter Garten oder aufwendig gestaltete Außenanlagen rund ums Gebäude die Hausherren von dieser Lösung Abstand nehmen. Oder eine Überbauung mit einer Garage oder eine angrenzende Bebauung wie etwa bei Doppel- oder Reihenhäusern lassen diese Lösung erst gar nicht zu. Dann steht mit der Innenabdichtung eine exzellente Alternative zur Verfügung. Trocken und schick Über diese Möglichkeit freute sich auch Hausbesitzer Stefan Wiedemann. „Die Außenanlagen und Gehwege um unser Haus wurden vor ein paar Jahren erst neu angelegt. Wir hatten die Befürchtung, es müsste für eine Außenabdichtung des Gebäudekellers alles nochmal aufgerissen werden. Entsprechend erleichtert waren wir über den Vorschlag, mit der ISOTEC-Innenabdichtung der seitlich aus dem Erdreich eindringenden Feuchtigkeit Herr zu werden.“ Bei der Innenabdichtung im Keller bei Stefan Wiedemann wurde die Kelleraußenwand innenseitig mit einem Sandstrahler gründlich gereinigt, um die Oberflächen für die eigentliche Abdichtung vorzubereiten. Anschließend wird ein spezieller Dichtputz aufgebracht. Im dritten Schritt kommt die ISOTEC-Kombiflexabdichtung in zwei Lagen zum Einsatz, bevor schließlich ein Schutzputz zum mechanischen Schutz der Innenabdichtung aufgebracht wird. Auch der Wand-Sohlen-Anschluss, der Übergangbereich zwischen Kellerbodenplatte und Außenwänden, wird bei diesen Schritten eingebunden, um eine nahtlose Abdichtung zu gewährleisten. Nach der Innenabdichtung ist der Keller nicht nur absolut trocken von innen abgedichtet. Frisch verputzt und gestrichen ist er auch optisch enorm aufgewertet. So zeigt sich auch Hausherr Stefan Wiedemann nach dem erfolgreichen Abschluss der Sanierung begeistert. „Die ausgeführte Innenabdichtung sichert den Wert unserer Immobilie. Jetzt haben wir endlich einen trockenen Vorratsraum und einen tollen Hobbyraum. Was will man mehr.“

ISOTEC: Feuchte Kellerräume wieder nutzbar machen.

17.10.2018  11.30 Uhr

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Mit dem ISOTEC-Verfahren lassen sich feuchte Keler auch von innen wieder trocken legen.
FOTO: ISOTEC/CORNELIS GOLLHARDT

Mehr Transparenzfür den Bauherren

BAUVERTRAGSRECHT: Pflicht zur Baubeschreibung ist nun gesetzlich verankert worden.

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Anhand einer aussagekräftigen Baubeschreibung lässt sich kontrollieren, ob ein Haus den vertraglich vereinbarten Leistungen entspricht. FOTO: DJD/BAUHERREN-SCHUTZB.

Das seit diesem Jahr geltende neue Bauvertragsrecht bringt für Verbraucher mehr Rechtssicherheit. Ein wichtiger Fortschritt ist laut der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund (BSB) die Pflicht zur Baubeschreibung, die bisher nur lückenhaft geregelt war. Künftig muss der Bauunternehmer dem Verbraucher vor Vertragsabschluss eine Baubeschreibung übergeben.

Die Beschreibungspflicht gilt nicht nur für Verträge mit Anbietern schlüsselfertiger Häuser, sondern ebenso für Ausbauhäuser und für Verträge mit Bauträgern. Nur Bauherren, die mit einem Architekten planen, haben keinen Anspruch auf eine Baubeschreibung. In der Vergangenheit waren viele Baubeschreibungen vage, sodass der Bauherr oft nicht genau wusste, was er für sein Geld bekommt. Mit einer aussagekräftigen Beschreibung des Bauvorhabens gibt es eine gute Grundlage, um Angebote verschiedener Unternehmen zu vergleichen. Zugleich ist es einfacher zu kontrollieren, ob das errichtete Haus den Angaben aus dem Bauvertrag entspricht.

„Wir empfehlen Bauherren, während der Bauphase eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen unabhängigen Bauherrenberater durchführen zu lassen, empfiehlt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Der Gutachter kann Abweichungen und Baumängel frühzeitig feststellen, sodass der Bauherr Zeit und Gelegenheit hat, Nachbesserungen zu verlangen. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos. djd