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Bald rollt der Ball wieder

RECHT - Tipps rund um den Besuch im Fußball-Stadion

Bald rollt der Ball wieder

Auch in der laufenden Saison gab es in den deutschen Profiligen wieder zahlreiche Zwischenfälle mit Pyrotechnik. Mit Taschenkontrollen und Leibesvisitationen sollen Krawalle in den Fußballstadien verhindert werden. Dazu hier die wichtigsten Antworten:Muss man Taschenkontrolle und Leibesvisitation akzeptieren?„Die Zuschauer schließen einen Vertrag mit dem Verein oder dem Eigentümer des Stadions. Die AGB und die Hausordnungen sehen Durchsuchungen der Taschen hier in der Regel vor“, erklärt der Hamburger Jurist Christian Teppe, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz. Gleiches gelte für das Abtasten. Da die Betreiber ihr Möglichstes tun müssen, um Gefahren von den Zuschauern abzuwenden, seien die Leibesvisitationen auch in den AGBs geregelt und damit zulässig.Ist es Freiheitsberaubung, wenn Gästefans nach Risikospielen im Block ausharren müssen?„Der Veranstalter eines Fußballspiels hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Schädigung anderer Personen zu verhindern. Hierzu gehört deshalb auch die Pflicht, Zuschauer vor Ausschreitungen zu schützen“, betont Teppe. Die räumliche Trennung sei eine geeignete Maßnahme. djd

Guter Rat Recht, Steuern und Finanzen

RECHT - Tipps rund um den Besuch im Fußball-Stadion

05.07.2019 09.00 Uhr

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Nicht immer ist die Stimmung in den deutschen Stadien so friedlich wie auf diesem Bild. FOTO: DJD/ROLAND RECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNGS-AG/CSABA PETERDI - STOCK.ADOBE.COM

Digitale Möglichkeiten rund um Karte und Konto

Bezahlen mit Karte oder Handy ist in vielen Ländern bereits Standard. Wer mit iPhone oder Smart Watch auch bei uns im Supermarkt oder Restaurant bezahlen möchte, der wird sich über Apple Pay freuen. Das wurde im Dezember 2018 in Deutschland eingeführt und jetzt ist es auch hierzulande möglich, mit iPhone und Co, via App oder online zu bezahlen. HypoVereinsbank

Darf der Chef Angestellte zur Weiterbildung verpflichten?

ARBEITSRECHT - Keine Abmahnung riskieren.

In der Regel sehen Beschäftigte eine Fortbildung als Chance. Manchmal möchten sich Arbeitnehmer aber vielleicht auch nicht in neue Aufgaben einarbeiten - oder sie sehen einfach nicht ein, warum sie im agilen Arbeiten geschult werden sollen. Müssen Arbeitnehmer an der Weiterbildung teilnehmen, die der Chef anordnet?

In der Regel lautet die Antwort auf diese Frage: Ja. In manchen Berufsgruppen gibt es sogar Fortbildungspflichten. Etwa für Fahrpersonal, Betriebsärzte oder Fachanwälte, die jährlich eine bestimmte Stundenzahl an Fortbildung für ihr Fachgebiet nachweisen müssen, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

„In Berufsgruppen, in denen das nicht geregelt ist, ergibt sich diese Verpflichtung zur Weiterbildung zum Teil aus den Arbeits- oder Tarifverträgen“, so Meyer. Aber selbst wenn nichts explizit geregelt ist, müssen Arbeitnehmer in der Regel an Weiterbildungen teilnehmen. Ein Kfz-Mechatroniker etwa, der künftig die Reparatur der neuesten Fahrzeuggeneration des Arbeitgebers übernehmen soll, braucht zunächst eine Fortbildung. „Qua Direktionsrecht kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei sich verändernden Aufgaben im Rahmen seines Berufs anweisen, auch an entsprechenden Fortbildungen teilzunehmen“, sagt Meyer.

Wer sich weigert, riskiert eine Abmahnung. Eine Kündigung ist Meyers Ansicht nach jedoch eher schwer durchzusetzen. dpa