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Anreize zur Heizungsmodernisierung

Gesund und vital - Wohlfühlen von Anfang an

Anreize zur Heizungsmodernisierung

Die Förderung für Hausbesitzer, die die fossilen Energieträger Öl und Gas aus ihrem Heizungskeller verbannen und auf erneuerbare Energien umsteigen, wurden 2020 nochmals attraktiver gestaltet. Bis zu 45 Prozent Zuschüsse vom Staat gibt es über das „Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), wenn ein alter Ölbrenner durch eine hocheffiziente Wärmepumpenanlage ersetzt wird.Grundlage ist das Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Die geänderte Richtlinie ist Anfang des Jahres in Kraft getreten.In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30 Prozent und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. In bestehenden Gebäuden, d.h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als zwei Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert: Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, effiziente Wärmepumpenanlagen, Hybridheizungen, „Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizungen und die Austauschprämie für Ölheizungen. djd/bafa   

FÖRDERUNG: Bis zu 45 Prozent Zuschüsse über Marktanreizprogramm

20. 10. 2020 13.00 Uhr

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Beim Heizungswechsel können Verbraucher von Zuschüssen profitieren, zum Beispiel wenn sie eine Gas-Hybridheizung wählen. FOTO: DJD

Verstehen Sie Ihre Heizkostenabrechnung?   

Derzeit erhalten wieder viele Mieter ihre Heizkostenabrechnung. Hierbei sind fehlerhafte Rechnungen nicht ausgeschlossen. So kommt es vor, dass der Verteilerschlüssel zwischen dem individuellen Verbrauch und dem Gesamtverbrauch des Hauses falsch gewählt ist. Oder, dass Mieter für leerstehende Wohnungen mit zur Kasse gebeten werden. Für viele Verbraucher ist es schwierig, die Positionen zu entschlüsseln und so die Kosten nachzuvollziehen. Deshalb ist es ratsam: Bei Unklarheiten in der Heizkostenabrechnung sollten Verbraucher sich unabhängigen Rat bei der Verbraucherzentrale holen.