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Anreize gegen die Wohnungsnot

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Anreize gegen die Wohnungsnot

Für Durchschnittsverdiener und einkommensschwache Familien ist die Suche nach bezahlbarem Wohnraum in den deutschen Metropolen und Ballungsräumen zum Glücksspiel geworden. Schätzungen zufolge fehlen in den 77 deutschen Städten mit mehr als 100000 Einwohnern rund 1,9 Millionen günstige Wohnungen. Um Anreize für den Mietwohnungsneubau zu schaffen, hat der Gesetzgeber eine steuerliche Sonderabschreibung eingeführt.Abschreibung von bis zu insgesamt 28 Prozent„Das neue Gesetz sieht eine auf vier Jahre befristete Sonderabschreibung von jährlich maximal fünf Prozent vor“, erklärt Petra Erk, Vorstandsvorsitzende des Lohnsteuerhilfevereins Fuldatal (LHF). Neben der Sonderabschreibung könne zusätzlich die lineare Abschreibung von zwei Prozent jährlich beantragt werden. Im Ergebnis könne in den ersten vier Jahren eine Abschreibung von insgesamt bis zu 28 Prozent steuerlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden. „Danach wird der Restwert auf die verbleibenden 46 Jahre des Abschreibungszeitraums gleichmäßig verteilt“, so Erk. Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist die Schaffung neuer Mietwohnungen durch Neubau oder durch Erwerb eines neu errichteten Objekts. Der Bauantrag muss zwischen dem 1. September 2018 und 31. Dezember 2021 gestellt worden sein beziehungsweise gestellt werden. Die Sonderabschreibung kann längstens im Jahr 2026 geltend gemacht werden.„Gefördert werden nur Wohnimmobilien, deren Baukosten maximal 3.000 Euro pro Quadratmeter betragen“, erklärt Petra Erk. Die Sonderabschreibung selbst wird nur bis zum Höchstbetrag von 2.000 Euro pro Quadratmeter gewährt. Das Objekt muss dafür mindestens zehn Jahre lang vermietet werden.Mitglieder profitieren von Beratung, Steuerhelfer werden gesuchtLohnsteuerhilfevereine wie der LHF erstellen für ihre Mitglieder deren Einkommensteuererklärung im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr.11 StBerG. Zudem werden sie ganzjährig steuerlich beraten. Der Verein überprüft die Steuerbescheide, reicht gegebenenfalls Einsprüche ein und gewährt Rechtsschutz sowie Vertretung gegenüber Finanzamt und Finanzgericht. Mehr Informationen dazu gibt es unter www.lohi-fuldatal.de. Gesucht werden bundesweit Steuerfachkräfte, welche die Mitglieder des Vereins gegen ein erfolgsorientiertes Honorar beraten. djd

Ratgeber Geld: Wer in den Mietwohnungsbau investiert, wird steuerlich gefördert

20.03.2020 12.00 Uhr

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Wer in den Neubau von Mietwohnungen investiert, kann von neuen steuerlichen Förderungen profitieren. FOTO: DJD/LOHNSTEUERHILFEVEREIN FULDATAL/123RF/ANDREY POPOV

Experten wissen für Bauherren

„Besser mit Architekt bauen“ wirbt die Architektenkammer Sachsen-Anhalt auf ihrer Website und führt dafür einen gewichtigen Grund an: Der Architekt bietet die qualifizierteste und umfassendste Dienstleistung rund um das Bauen, die man sich wünschen kann, heißt es. Doch für viele Bauherren und Modernisierer stellt sich die Frage: Lohnt sich der Aufwand oder tut es nicht zum Beispiel auch ein Fertighaus? Was leistet eigentlich der Architekt, das eine Lösung „von der Stange“ nicht bieten kann?

Umfassende Antworten darauf vermittelt wiederum die Architektenkammer des Landes, die den baubegleitenden Fachmann als Gestalter, Berater, Konstrukteur und Manager beschreibt. Der Architekt ist derjenige, der die Wünsche des Bauherren mit den Bauvorschriften, den örtlichen Satzungen und den finanziellen Möglichkeiten des Auftraggebers in Einklang bringt. Zu den Leistungen des Architekten gehört die Beurteilung des Grundstückes, die Klärung der baurechtlichen Gegebenheiten und das Entwerfen von Lösungsmöglichkeiten entsprechend der Grundstückssituation, heißt es auf der Website der Kammer.

Im Internet, auf www.ak-lsa.de finden Interessierte darüber hinaus Verzeichnisse von Architekten, Stadtplanern, Sachverständigen und anderen Spezialisten. wze