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Ab 2018 mehr Rechte für Baufamilien

Wohnwelten 

Ab 2018 mehr Rechte für Baufamilien

Zum 1. Januar 2018 tritt die Reform des Bauvertragsrechts in Kraft. Die Novelle enthält eine Vielzahl von Neuregelungen und Änderungen, die Baufamilien mehr Sicherheit bieten.In den vergangenen Jahren haben die Folgen von Bauschäden deutlich zugenommen, bundesweit werden jährlich Schäden in Milliardenhöhe verursacht. „Die Neuregelung des Bauvertragsrechts ist daher ein wichtiger Schritt“, so Rüdiger Grimmert von der BHW Bausparkasse. Baufirmen müssen ihre Kunden zukünftig vor Vertragsunterzeichnung über ihre Rechte belehren und ihnen eine Widerrufsmöglichkeit einräumen. Genau festgelegt ist zukünftig auch, welche Planungsunterlagen, bautechnischen Nachweise und Unternehmererklärungen Baufamilien oder Modernisierern vor Beginn und zur Fertigstellung des Bauvorhabens ausgehändigt werden müssen. Das umfasst die Genehmigungsplanung ebenso wie EnEV-Nachweise, Unterlagen zur Instandsetzung und Nachweise für die KfW-Förderung.Verbindliche Fristen sind PflichtOb Neubau oder umfangreiche Modernisierung – Baumaßnahmen sind mit hohen finanziellen Verpflichtungen über einen langen Zeitraum verbunden. Baufirmen müssen daher ihren Kunden vollständige Baubeschreibungen vorlegen und Leistungen sowie Ausführungs- und Materialqualitäten korrekt angeben. Zudem muss eine verbindliche Angabe zum Zeitpunkt der Fertigstellung gemacht werden.Den Streitfall vermeiden„Baustreitigkeiten sind oft kostspielig und langwierig. Und viele Schäden am Bau sind erst Jahre später erkennbar“, so Grimmert. Im schlimmsten Fall sind die Gewährleistungsfristen dann abgelaufen. Experten schätzen, dass dies rund zehn Prozent der Schäden betrifft. Im Streitfall sollen künftig spezielle Baukammern an den Landgerichten helfen. „Baufamilien sollten ihr Bauvorhaben von einem Sachverständigen begleiten lassen“, rät der BHW Experte. So lassen sich Rechtsstreitigkeiten von vornherein vermeiden.

27.03.2018  12.00 Uhr

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Foto: EeberHaus/BHW Bausparkasse

Die eigene Immobilie: Ein Projekt für Generationen

Wohneigentum zu erwerben ist eine große Investition. Besonders für junge Leute: 54 Prozent setzen für die erste eigene Wohnung daher auf die finanzielle Hilfe ihrer Eltern und Verwandten. Aber sie werden auch selber aktiv, wie eine neue Studie der BHW Bausparkasse zeigt.

34 Prozent der jungen Deutschen würden laut der BHW Studie gern in den nächsten fünf Jahren eigene vier Wände erwerben. Realistisch ist das oft nur, wenn Eltern und Verwandte den Weg ins Wohneigentum freimachen. Genau darauf setzen viele unter 30-Jährige: Sie können sich vorstellen, dass Angehörige ihnen finanzielle Unterstützung für die Immobilie leisten – oft nicht ohne Grund.

Geld von Großeltern

Denn unüblich ist eine solche Anschubhilfe nicht: Bauen und Kaufen ist seit Jahrhunderten ein generationenübergreifendes Projekt. In vielen Dörfern ist es gute Tradition, sich beim Hausbau gegenseitig unter die Arme zu greifen. „Auch das Bausparen ist letztlich entstanden, weil ein Kollektiv wirtschaftlich mehr leisten kann als der Einzelne“, erklärt Dr. Jörg Koschate von der BHW Bausparkasse. „Unter unseren Bausparern sind viele Eltern oder Großeltern, die Geld für den Nachwuchs ansparen.“ Verträge von Angehörigen können später mühelos auf Kinder und Enkel übertragen werden. Ab 16 Jahren erhalten diese bereits die Wohnungsbauprämie.

Früher Spar-Start

Allein auf die elterliche Finanzspritze verlassen sich die Jungen nicht, so ein weiteres Ergebnis. Ganz im Gegenteil: Überraschend viele, 42 Prozent, legen bereits regelmäßig Kapital für Wohneigentum zurück. „Das ist gut so, denn der Stellenwert des Vorsparens wird noch einmal steigen“, erwartet der BHW Experte. „Die Zinsen für Baugeld ziehen voraussichtlich wieder an.“ Beim Bausparen können junge Leute auf gute Startbedingungen zählen. Unter 25-Jährige, die einen Wohn-Riester-Bausparvertrag abschließen, bekommen einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro.

Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und -verwalter

Ab dem 1. August 2018 sind Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gesetzlich verpflichtet, sich weiterzubilden. Um dieser Verpflichtung nachzukommen müssen sie innerhalb von drei Jahren 20 Stunden absolvieren. Die Details (Themen und Format der Weiterbildung) der Weiterbildungsverpflichtung werden in einer Makler- und Bauträgerverordnung geregelt, wobei die Beratungen innerhalb des Bundeswirtschaftsministeriums noch andauern. Zudem kann in der Rechtsverordnung geregelt werden, dass Makler und Verwalter die Aufsichtsbehörde und ihren Kunden über ihre Weiterbildungsaktivitäten informieren müssen, wobei letzteres möglicherweise nicht zu erwarten ist. Verwalter müssen zudem künftig – wie Immobilienmakler – eine Erlaubnis beantragen, um ihre Tätigkeit auszuüben. Diese wird nur erteilt, wenn sie zuverlässig sind, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und eine Berufshaftpflicht gegen Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von jährlich 500.000 Euro vorweisen können.

Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD Immobilienverband Deutschland, sagt dazu: „Das Gesetz soll nur Verbraucher stärker schützen und helfen, mehr Qualität, Professionalität und damit Ansehen für unsere Berufsgruppen zu bringen. Insofern ist es ein richtiger Schritt. Unser Ziel bleibt die Einführung eines substantiellen Sachkundenachweises. Wir werden das Projekt weiter vorantreiben.