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Kindergeld gibt es auch noch nach dem Abitur

Vorsorge für die Familie

Kindergeld gibt es auch noch nach dem Abitur

Oft sind die Eltern verunsichert, wie es nach dem Abitur ihrer Kinder mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt? Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn zum Beispiel der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung, Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung für den Ausbildungs- oder Studiengang nachweisen kann. Kann sich das Kind noch nicht bewerben, z.B. weil das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Die dafür vorgesehenen Formulare stehen unter www.familienkasse.de bereit.

03.07.2017  18.00 Uhr

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